Herr Timpert, TBL, erläutert die Notwendigkeit für den Neubau der Brücke. Bei einer über 50 Jahre alten Brücke macht eine Sanierung keinen Sinn. In dem vorliegenden Fall sind die Widerlager in Verbindung mit einer nicht mehr zeitgemäßen Gründungschadhaft. So hat ein Gutachten ergeben, dass die Brücke bis Ende 2020 zu ersetzen ist. Zurzeit wird die Brücke monatlich überprüft, um festzustellen, ob sich die Schäden verstärken.

 

Die Planung der Brücke befindet sich im Entwurfsstadium und der Baubeginn ist für Anfang 2019 geplant. Im ersten Schritt erfolgt, nach Demontage der EVL-Versorgungsleitungen und weiterer Medien, die Verstärkung der westlichen Fahrbahnplatte. Der Verkehr wird dann ausschließlich über diese westliche Fahrbahn geleitet. Dem schließt sich der Abbruch und Neubau der östlichen Fahrbahnplatte an. Für den Abbruch und Neubau der westlichen Fahrbahn wird der Verkehr ab ca. 2020 auf die neue östliche Fahrbahn geleitet.

 

Herr Peuker, freischaffender Landschaftsarchitekt, stellt das Vorhaben, die Wirkungen auf Natur und Landschaft und die daraus resultierenden Vermeidungsmaßnahmen vor (Herr Peuker ist von der EVL und der TBL mit der Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes und eines artenschutzrechtlichen Gutachtens beauftragt).

 

Herr Baumhögger fragt nach, warum die Maßnahme – die ja schon länger bekannt ist – jetzt erst im Naturschutzbeirat vorgestellt wird.

 

Herrn Dornhaus, EVL, informiert, dass die Genehmigung für die Maßnahme erst seit Mitte Juni 2018 vorliegt. Herr Peuker führt aus, dass die erste Planung der EVL mit einem erheblichen Eingriff in den nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützten Ufergehölzsaum verbunden war und – unter Anwendung des Vermeidungsgebotes – eine neue Variante zu erarbeiten war. Der Vermeidungsvorschlag musste dann ingenieurtechnisch geplant und eingearbeitet werden. Es gilt das Vermeidungsgebot nach dem Naturschutzrecht.

 

Herr Dr. Gestermann erkundigt sich, ob im Falle einer Erneuerung bzw. Reparatur der Leitungen die Dhünn geöffnet werden muss. Herr Dornhaus, EVL, erklärt, dass der Düker aus Schutzrohren besteht, in welche die Rohrleitungen eingezogen sind. Im Falle einer Reparatur werden seitliche Kopflöcher hergestellt und die zu tauschenden Rohrleitungen aus den Schutzrohren gezogen bzw. eingeschoben. Daher verbleibt das geplante Dükerbauwerk in der Dhünn.

 

Herr Bosbach weist auf den Schutz der Wanderfische wie den Lachs und die Rundmäuler wie Fluss- und Bachneunauge, die in der Dhünn laichen und aufwachsen, hin. Dies sollte bei der naturschutzfachlichen Maßnahmenplanung beachtet werden. Herr Bosbach und Herr Peuker verabreden hierzu eine gemeinsame Begehung des betreffenden Gewässerabschnittes.

 

Herr Peuker informiert, dass durch die aktuelle Planung jegliche Verbotstatbestände im Rahmen des Artenschutzes ausgeschlossen sind.

 

Herr Hoffzimmer trägt vor, dass Alternativen zum Düker nicht berücksichtigt wurden. So sei z. B. das Tunnelbauverfahren weit fortgeschritten.

 

Herr Schulz plädiert dafür, die Leitungen wieder unter der neuen Brücke zu verlegen. Herr Timpert, TBL, führt aus, dass die Entwurfsplanung für die Brücke keine Leitungsführung für die EVL-Trasse vorsieht. Die Entwurfsplanung und Realisierung der neuen Brücke sei sehr schwierig und nimmt aufgrund der statischen Anforderungen zeitlich viel Raum ein. Eine Leitungsführung an der Brücke würde das Vorhaben terminlich verzögern. Ein zeitgerechter Ersatz der Brücke wäre nicht sichergestellt. Die Stadtautobahn müsste gesperrt werden, was erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Verkehr im Stadtgebiet Leverkusen hätte. Des Weiteren ist evtl. eine Stadtbahn an gleicher Stelle geplant. Die Leitungsführung der EVL-Trasse wäre in diesem Fall neu zu prüfen und zu planen.

 

Herr Morgenstern und Herr Rees sprechen ein Extrabauwerk über die Dhünn an. Herr Peuker erläutert, dass westseitig der Ufergehölzsaum bis dicht an die Brücke heranreicht und eine begleitende Rohrbrücke nur unter Inanspruchnahme dieses gem. § 30 BNatSchG geschützten Ufergehölzsaums möglich wäre.

 

Bei der Variante ‚Tunnelbauverfahren‘ müssen eine Start- und eine Zielgrube vorhanden sein.

 

Herr Dornhaus, TBL, weist auf das zeitliche Problem hin; die Versorgung der Stadtteile Wiesdorf und Manfort muss aufrecht erhalten bleiben.

 

Herr Baumhögger schlägt vor, dass die EVL prüft, ob die Methode des Tunnelvortriebes (Durchpressen eines Betonklotzes unterhalb der Dhünn zur Herstellung eines Tunnels) möglich ist und wie der Zeit- und Kostenrahmen im Vergleich zur offenen Bauweise dazu aussieht.

 

Frau Hardiman bittet, bei einer erneuten Prüfung den zeitlichen Aspekt zu berücksichtigen, da möglichst bald mit dem Bau begonnen werden muss. Sie weist darauf hin, dass im weiteren Verfahren zusätzliche Genehmigungen notwendig sind.

 

Herr Baumhögger hält fest, dass der Beirat mehrheitlich das Pressverfahren bevorzugt, da im Vergleich mit der offenen Bauweise mit einem geringeren Eingriff in die Natur und Landschaft gerechnet wird und formuliert folgenden Beschlussentwurf:

 

1.    Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorstellung der Maßnahme durch den freischaffenden Landschaftsarchitekten Herrn Peuker und die Erläuterungen der Vertreter der TBL und der EVL zur Kenntnis.

 

2.    Gegen den Neubau der Brücke Europaring über die Dhünn bestehen keine Bedenken.

 

3.    Dem Bau einer vorübergehenden Behelfsbrücke für die Medien über die Dhünn wird zugestimmt.

 

4.    Die EVL prüft bis Anfang Dezember 2018 ob, als Alternative zum Bau eines Dükers in offener Bauweise, die Methode des Tunnelvortriebes unterhalb der Dhünn wirtschaftlich möglich ist und stellt die zeitliche Schiene bei der Umsetzung dieser Variante dar.

 

5.    Der Naturschutzbeirat trifft sich zur Beschlussfassung nach der Vorlage der Unterlagen durch die EVL zu einer Sondersitzung. Die nächste reguläre Sitzung findet am 12.03.2019 statt.

 

Über diesen Beschlussentwurf lässt Herr Baumhögger abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.    Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorstellung der Maßnahme durch den freischaffenden Landschaftsarchitekten Herrn Peuker und die Erläuterungen der Vertreter der TBL und der EVL zur Kenntnis.

 

2.    Gegen den Neubau der Brücke Europaring über die Dhünn bestehen keine Bedenken.

 

3.    Dem Bau einer vorübergehenden Behelfsbrücke für die Medien über die Dhünn wird zugestimmt.

 

4.    Die EVL prüft bis Anfang Dezember 2018 ob, als Alternative zum Bau eines Dükers in offener Bauweise, die Methode des Tunnelvortriebes unterhalb der Dhünn wirtschaftlich möglich ist und stellt die zeitliche Schiene bei der Umsetzung dieser Variante dar.

 

5.    Der Naturschutzbeirat trifft sich zur Beschlussfassung nach der Vorlage der Unterlagen durch die EVL zu einer Sondersitzung. Die nächste reguläre Sitzung findet am 12.03.2019 statt.

 

einstimmig