Sitzung: 08.11.2018 BU/026/2018
Herr Beig. Lünenbach gibt folgenden Sachstand zum Thema
Lärmaktionsplanung:
In der
ersten Jahreshälfte 2018 konnte die Lärmkartierung für den Straßenverkehr und
die Industrieanlagen abgeschlossen werden. Die fertigen Lärmkarten wurden an
das LANUV übermittelt und im Anschluss im Umgebungslärmportal des Landes NRW
veröffentlicht. Die aus den Lärmkarten ermittelte Betroffenheitsstatistik
zeigt, dass in mehreren Bereichen im Stadtgebiet die vom Ministerium
definierten Auslösewerte der Lärmaktionsplanung erreicht bzw. überschritten
werden. Diese Überschreitung löst die Notwendigkeit zur Aufstellung eines
Lärmaktionsplanes aus.
Die
Vorgehensweise der Lärmaktionsplanung für die Stadt Leverkusen orientiert sich
dabei an Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie und hat folgende Schwerpunkte:
1.
Rückblick und Stand der Umsetzung der bisherigen Lärmaktionsplanung
(Stufe I + II)
2. Auswertung der Lärmkartierung 2018
Analog zur letzten Stufe der Lärmaktionsplanung
wurden sog. Lärmbrennpunkte als Belastungshotspots identifiziert. Diese bilden
die Grundlage für die weitere Maßnahmenplanung.
3. Fortschreibung der Maßnahmenplanung für
den Straßenverkehr auf Grundlage der Kartierungsergebnisse
4. Wirkungsanalyse und Erstellung eines
Maßnahmenkonzeptes für den Straßenverkehr
Die Wirkungsanalyse beinhaltet die Erstellung einer
Betroffenheitsstatistik für die jeweiligen Lärmbrennpunkte. Diese Statistik
wird sowohl für den Ist-Zustand, als auch für die Planung ermittelt, sodass das
Lärmminderungspotenzial der jeweiligen Maßnahme bezogen auf die Anzahl der
Betroffenen ermittelt werden kann. Die Maßnahmen werden im Anschluss, auch
unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten, priorisiert.
5. Zusammenfassung der Maßnahmenansätze
für die weiteren Lärmverursacher (Schienenverkehr, Großflughäfen)
Es erfolgt eine Darstellung der bestehenden und geplanten
Maßnahmen für diese Verkehrsträger.
6. Ermittlung der Ruhigen Gebiete
Bei der Ermittlung der Ruhigen Gebiete wird
zwischen absoluter und relativer Ruhe unterschieden. Absolute Gebiete sind
insgesamt als leise bzw. ruhig zu bewerten. Relative Ruhe bedeutet eine
deutliche Abnahme des Lärms im Kerngebiet gegenüber den Randbereichen eines
Gebietes. Dies ist insbesondere in Ballungsräumen eine sinnvolle
Differenzierung.
7. Information und Beteiligung der
Öffentlichkeit.
Dieser Schritt erfolgt im Rahmen der Offenlage.
Der Entwurf
des Maßnahmenkonzeptes durchläuft derzeit einen verwaltungsinternen
Abstimmungsprozess.
Zu Beginn
des nächsten Jahres ist anschließend eine Informationsveranstaltung zur
frühzeitigen Beteiligung der umweltpolitischen Sprecher geplant. Eine Einladung
zu dieser Veranstaltung wird den Fraktionen noch in diesem Jahr zugestellt. Im
Anschluss an diese Vorabstimmung soll der Beschluss für die Offenlage des
Entwurfes des Lärmaktionsplanes
eingeholt werden und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher
Belange über die Planung informiert bzw.
beteiligt werden.
Das Ziel der
Verwaltung ist es, den abgestimmten Lärmaktionsplan Ende des nächsten Jahres
bzw. nach den Sommerferien 2019 durch den Rat beschließen zu lassen.“