Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WFL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten und in der Anlage der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplan 2010 nach Maßgabe der Begründung Zustimmung zu erteilen.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2010 aus dem Sachkonto 525570 einen Betrag in Höhe von maximal 900.000,00 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2010 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2010 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss 2010 vorliegt.

 

Sollte sich im Vorfeld des jeweiligen Jahresabschlusses ein vorübergehender Liquiditätsbedarf ergeben, so sind nach schriftlicher Ankündigung der WFL-Geschäftsführung und nach Vorlage eines aktualisierten Liquiditätsplanes Vorabzuführungen auf die Verlustabdeckung seitens der Gesellschafter vorzunehmen.


Herr Oberbürgermeister Buchhorn lässt über die Vorlage in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 07.12.09 abstimmen.


dafür:                 45       (OB, CDU, SPD, , FDP, Freie Wähler OWG-UWG)

dagegen:            7       (BÜRGERLISTE)

Enthaltungen:   12       (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, pro NRW, OP, DIE LINKE)