Beschluss:

 

1.    Für das im Folgenden näher bezeichnete Gebiet ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB aufzustellen.

 

2.    Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Nr. 239/III "Steinbüchel - südlich Hahnenblecher".

 

3.    Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Steinbüchel und beinhaltet in der Flur 28 die Flurstücke (teilweise) 106, 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128,129, 130, 133 und 161. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung (Anlage 8 zur Niederschrift) zu entnehmen.

 

4.    Der Bebauungsplan wird in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ in die Prioritätsstufe II aufgenommen.


dafür:         37  (OB, 13 CDU, 13 SPD, 4 BÜRGERLISTE, 1 PRO NRW, 2 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 2 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     4  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Enth.:           3  (OP)