Frau Hillen berichtet über die aktuelle Situation und weitere Entwicklungen der Kindertagesstätten in Leverkusen:

 

1. Kita Henkelmännchenplatz bislang 6-gruppig:

Die bislang 6-gruppige Kita wird von der Größe her nicht ausreichen, um die die Lärmthematik entlang der Europaallee zu bewältigen und gleichzeitig entlang des Henkelmännchenplatzes eine wahrnehmbare Raumkante zu bilden.

FB 61 plädiert daher für eine 8-gruppige Kita. Vor dem Hintergrund, dass eine zusätzliche Kita im Projekt Momentum wahrscheinlich nicht möglich sein wird (fehlende Außenflächen), wäre dieses Angebot am Henkelmännchenplatz laut FB 51 fachlich vertretbar.

Vorläufige Zeitschiene:

Gutachten Staub und Schallschutz laufen bis Januar 2019

Offenlagebeschluss SBP am 20.05./Bez. II 03.06.

Amtsblatt 17.06. und Offenlage Juni/Jul 2019

Satzungsbeschluss RAT Dez. 2019

 

2. Kita Gutenbergstraße – 6- gruppig

Vorläufige Zeitschiene: Verkauf des erforderlichen Grundstückstreifens an die Stadt am 04.02.19

Beauftragung der Gutachten Schallschutz, Versickerung, Artenschutz und Verkehr (ca. 15.000 Euro)

Offenlagebeschluss September 2019

Offenlage Okt/Nov 2019

Satzungsbeschluss RAT bis 04/2020

 

3. Kita Bodestraße 4-6 gruppig

Hierbei handelt es sich um einen Ersatzbau.

Zeitschiene: Baurecht liegt vor

 

4. Kita Bohofsweg 8-gruppig

Das von der Politik angedachte Verfahren (ökologische Mustersiedlung) führt zu einem zeitlichen und inhaltlichen Mehraufwand, der noch nicht genau beziffert werden kann. Es sollte das im Baugesetzbuch eingeführte Verfahren nach § 13b angewendet werden. Dazu muss die Kita parallel zu der Wohnbebauung entwickelt werden.

Vorläufige Zeitschiene (abhängig von den Anforderungen der Mustersiedlung):

Baurecht geplant 12/2020

 

5. Kita Fester Weg

Hier hat die frühzeitige Bürger- und TÖB-beteiligung stattgefunden. Das Thema Verkehr muss eingehender beleuchtet werden. Es kann derzeit keine Zeitschiene benannt werden.

 

6. Kita Auermühle 8-gruppig

Kein neuer Sachstand. Die Kita kann nur in Abhängigkeit mit den Planungen zur Klinikplanung gesehen werden (Erschließungsabhängigkeit). Die Abstimmung zwischen FB 61 und FB 32 wird im Januar 2019 laufen (Bestimmung Baufeldtiefen und Bauhöhen).

 

7. KiTa nbso Wohnbebauung

Nach den jetzt vorliegenden Plänen wird der LVR eine Betriebserlaubnis für die neue KiTa erteilen.

Am 01.02.19 findet ein verwaltungsinternes Gespräch mit dem Investor bzgl. eines Vorvertrages hinsichtlich der Mietkosten statt. Vorvertrag muss vom Rat beschlossen werden.