Beschluss:
1.
Der
mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103,
durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt)
festgestellte erhöhte Sprachförderbedarf in den Kindertageseinrichtungen, die
in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt sind, wird für das Kindergartenjahr 2019/2020
bestätigt. Die aktuelle Verteilung der Mittel wird aus diesem Grund für das
Kindergartenjahr 2019/2020 fortgeführt.
2.
Die
Kindertageseinrichtungen, denen 2014 wegen des sehr hohen Anteils von Kindern,
in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, ein doppelter
Förderbetrag von 2 x 5.000 € zugesprochen wurde, erhalten diese Summe auch im
Kindergartenjahr 2019/2020.
3. Da die Einrichtung Masurenstraße ein Zusammenschluss der bisherigen Einrichtungen Bodestraße, Weichselstraße und Netzestraße ist, sollen die ursprünglichen Fördermittel der drei genannten Einrichtungen auch im Kindergartenjahr 2019/2020 in die Masurenstraße übergehen. Der Förderbetrag von 180.000 € (Anteil für städtische Kindertageseinrichtungen) wird somit auf 24 Einrichtungen aufgeteilt.
- einstimmig -