Nachtrag: 27.02.2019

Beschluss: verwiesen

Die Tagesordnungspunkte 2.1 (Antrag Nr. 2019/2761) und 2.2 (Antrag Nr. 2019/2765) werden gemeinsam beraten.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) gibt zu Protokoll, dass laut den durch ihn eingesehenen Akten zweifelsfrei Verstöße gegen das festgestellte Planfeststellungsverfahren bestehen, weil es zusätzliche – nicht vom Verfahren abgedeckte – Eingriffe in das Deponiegelände gegeben hat, die nicht angezeigt und nicht genehmigt wurden. Es wurde gegen das Schutzkonzept verstoßen und damit nachgewiesen, dass das Schutzkonzept Lücken hat und nicht funktioniert. Selbst Straßen.NRW gibt laut Aktenlage Probleme zu, die abgestellt werden müssen.   

 

Rh. Eckloff (CDU) beantragt seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, dass den Verantwortlichen in dieser Sache eine Rüge erteilt werden soll.

Herr Berghaus (SPD) erkundigt sich, wie eine solche Rüge ablaufen wird.

 

Herr Beigeordneter Lünenbach (Dezernat III) erklärt, dass keine Verstöße gegen das Planfeststellungsverfahren vorliegen. In den vorliegenden Fällen wurden die Eingriffe in das Deponiegelände nicht abgestimmt. Dagegen wurde scharf vorgegangen und Straßen.NRW wurde als Verantwortlicher von der Stadt gerügt. Eine Gefährdungssituation hat nicht bestanden. Die Kontroll- und Interventionsmechanismen haben gegriffen. Sollte ein vergleichbares Problem auftreten, hätte dieses einen sofortigen Baustopp zur Folge.

 

Herr Berg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt eine Verweisung in den Rat.

 

Der gesamte Tagesordnungspunkt wird sodann einstimmig mit der Auflage in den Rat verwiesen, dem Verantwortlichen für das Fehlverhalten eine Rüge zu erteilen.