Die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III betrachten den Antrag durch die Stellungnahme der Verwaltung einstimmig als erledigt.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III betrachten den Antrag durch die Stellungnahme der Verwaltung einstimmig als erledigt.