Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt folgende Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für den öffentlichen Verkehr:

 

1.    Beckers Kämpchen als Gemeinde-/Anliegerstraße,

2.    Verbindungsweg zur Widdauener Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

3.    Wohnweg von Beckers Kämpchen zur Platzanlage Tönges Feld als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg,

4.    Kreuzkamp (Beckers Kämpchen bis Tönges Feld) als Gemeinde-/
Anliegerstraße,

5.    Tönges Feld (Langenfelder bis Widdauener Straße) inkl. Stichstraße und Platzanlage als Gemeinde-/Anliegerstraße.


- einstimmig -