Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Der Rat der Stadt Leverkusen fordert die Verwaltung auf, gegenüber dem Bund und dem Land dafür einzutreten, dass die Hilfe aus einer Hand für Langzeitarbeitslose nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die bislang den Arbeitsgemeinschaften - hier in Leverkusen der AGL - übertragen wurde, erhalten bleibt.

 

Der Rat bekräftigt seine Forderung nach einer Aufhebung der zahlenmäßigen Beschränkung der Optionskommunen und spricht sich unverändert dafür aus, dass die Stadt Leverkusen die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des SGB II übernimmt.

 

Sollte die in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene getrennte Aufgabenwahrnehmung umgesetzt werden, so lehnt der Rat eine bloß formal vereinbarte, aber mit keinen signifikanten kommunalen Einflussmöglichkeiten versehene Kooperation ab.

 

Weiterhin fordern wir angesichts der erheblichen Steigerungen der Kosten der Unterkunft, die Struktur der Mitfinanzierung dieser Leistungen nach dem SGB II durch die Kommunen rasch zu verändern, um das ursprüngliche Ziel der Entlastung der Kommunen von Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen.


dafür:                 58       (OB, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BÜRGERLISTE, FDP, Freie Wähler OWG-UWG, OP, DIE LINKE)

dagegen:            3       (pro NRW)