Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen fordert die Stadtverwaltung auf, alle erdenklichen juristischen Möglichkeiten zu prüfen, gegen die Entscheidung der DEGES, eine PWC-Rastanlage auf Leverkusener Stadtgebiet zu errichten, vorzugehen. Die Verwaltung möge alle Rechtsmittel, die zur Verfügung stehen, einlegen, um den Bau der Anlage in Leverkusen dauerhaft zu verhindern.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt folgende Resolution gegen eine PWC-Anlage an der A1 in Leverkusen:

 

„Um ein deutliches Zeichen gegen den Bau einer bewirtschafteten Rastanlage (PWC-Anlage) auf dem Leverkusener Stadtgebiet zu setzen, bekräftigt der Rat der Stadt Leverkusen erneut und mit allem Nachdruck die Forderung an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, das Ministerium für Verkehr des Landes NRW und Straßen.NRW, die bestehenden Planungen, die eine PWC-Anlage auf dem Leverkusener Stadtgebiet vorsehen, aufzugeben.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren Verfahren alle Möglichkeiten im Zuge der Beteiligung bei dem Planfeststellungsverfahren auszuschöpfen, um so die Realisierung des Baus der PWC-Anlage auf dem Leverkusener Stadtgebiet zu verhindern. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, bei einem möglichen Planfeststellungsbeschluss alle verfügbaren Rechtsmittel einzulegen. Auf die Resolution vom 22.05.2017 wird nochmals nachdrücklich verwiesen (siehe Anlage 1 zur Niederschrift).

 

Die vom Ministerium für Verkehr des Landes NRW beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat die Vorzugsvarianten bei der Standortauswahl für PWC-Anlagen an der Bundesautobahn 1 in Fahrtrichtung Köln und Fahrtrichtung Dortmund bei der Informationsveranstaltung am 07.05.2019 dargestellt. Nach Auswertung der vergleichenden Umweltuntersuchung und der verkehrstechnischen Untersuchung wurde für die Fahrtrichtung Dortmund der Standort Leverkusen-Lützenkirchen als Vorzugsvariante festgelegt.

Aus Sicht der Stadt Leverkusen wurden im Rahmen der vergleichenden Umweltuntersuchung wesentliche Wirkfaktoren nicht berücksichtigt.

 

Im Zuge des Aus- und Umbaus der Bundesautobahnen 1 und 3, inklusive des Neubaus der Leverkusener Rheinbrücke mit Baubeginn im Jahr 2017 und den damit einhergehenden Belastungen für die Einwohnerinnen und Einwohner weit über das Jahr 2030 hinaus, ist hier eine Betrachtung der dauerhaften Belastung des Schutzgutes Mensch unabdingbar. Unter Einbeziehung dieses Schutzgutes fordert der Rat daher eine erneute Auswertung der vorliegenden Untersuchungen. Unabhängig von den Bauarbeiten ist Leverkusen geprägt durch viele verschiedene Verkehrswege und ist damit ein Knotenpunkt für regionale und überregionale Verkehrsströme. Mit den Bundesautobahnen 1, 3 und 59 verlaufen drei sehr stark befahrene Autobahnen quer durch das Stadtgebiet. Hierdurch wird die Stadt erheblich mit Feinstaub, Stickoxiden und Lärm belastet.

 

Zudem wurde nach Auffassung der Stadt Leverkusen der Untersuchungsraum der Standortuntersuchung zu eng gefasst und damit naheliegende und weitaus leichter umzusetzende Standorte nicht betrachtet.

 

Aus den vorgenannten Gründen ist die Standortuntersuchung unzureichend.

 

Weiter ist die Entscheidung zur Standortauswahl vor dem Hintergrund städtebaulicher Maßnahmen zu bewerten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat am 10.09.2018 die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 203/III „Steinbüchel – Fester Weg“ beschlossen. Planungsziele sind die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes mit ca. 240 neuen Wohneinheiten in Form von Einfamilien- und Mehrfamilienwohnhäusern, die Berücksichtigung einer Kindertageseinrichtung für bis zu 8 Gruppen sowie eine Ausgleichsfläche im Norden des Geltungsbereiches. Die zwischen der Bundesautobahn 1 und dem „Fester Weg“ geplante Ausgleichsfläche ist für ökologische Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die im räumlichen Zusammenhang mit der geplanten Eingriffsmaßnahme verpflichtend durch die Stadt Leverkusen zu entwickeln sind. Zudem ist diese Fläche erforderlich, um den Erhalt einer funktionalen Abstandsfläche zwischen der immissionsträchtigen Bundesautobahn 1 und der bestehenden sowie der geplanten Wohnbebauung zu sichern. Die Errichtung einer PWC-Anlage, die sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 203/III „Steinbüchel – Fester Weg“ befindet, gefährdet die von der Stadt Leverkusen vorgesehenen Planungsziele. Dies ist auch im Hinblick auf verfügbare Potentialflächen für Wohnbebauung, welche in Leverkusen knapp und dringend erforderlich sind, nicht zielführend. Zudem wird die gesetzlich festgeschriebene kommunale Planungshoheit der Stadt Leverkusen durch dieses Vorhaben beeinträchtigt.

 

In Anbetracht der vorangegangenen Ausführungen fordert der Rat der Stadt Leverkusen Sie nachdrücklich auf, der vorgeschlagenen Vorzugsvariante nicht zu folgen und eine Neubewertung des Standortes Leverkusen-Lützenkirchen vorzunehmen. Die Stadt Leverkusen wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, die Ansiedlung der PWC-Anlage an diesem Standort im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt zu verhindern.“


Herr Oberbürgermeister Richrath lässt darüber abstimmen, Herrn Peter Westmeier, Vertreter der Initiative LEVkontraRaststätte, das Rederecht zu gewähren.

 

- einstimmig -

 

Anschließend unterbricht Herr Oberbürgermeister Richrath die Sitzung, um Herrn Westmeier das Rederecht zu gewähren.

 

Nachdem Herr Westmeier das Rederecht wahrgenommen hat, eröffnet Herr Oberbürgermeister Richrath die Sitzung wieder und ruft den Tagesordnungspunkt 2 auf.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, in der deutlich wird, dass der Rat die Forderungen und das Engagement der Bürgerinitiative, insbesondere eine Informationsveranstaltung und Demonstration, unterstützt, lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über den Antrag Nr. 2019/2911 unter Einbeziehung der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.19 abstimmen.


- einstimmig -