Beschluss:
Der Rat der Stadt Leverkusen fordert die Stadtverwaltung auf, alle erdenklichen juristischen Möglichkeiten zu prüfen, gegen die Entscheidung der DEGES, eine PWC-Rastanlage auf Leverkusener Stadtgebiet zu errichten, vorzugehen. Die Verwaltung möge alle Rechtsmittel, die zur Verfügung stehen, einlegen, um den Bau der Anlage in Leverkusen dauerhaft zu verhindern.
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt folgende Resolution gegen eine PWC-Anlage an der A1 in Leverkusen:
„Um ein deutliches
Zeichen gegen den Bau einer bewirtschafteten Rastanlage (PWC-Anlage) auf dem
Leverkusener Stadtgebiet zu setzen, bekräftigt der Rat der Stadt Leverkusen
erneut und mit allem Nachdruck die Forderung an das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur, das Ministerium für Verkehr des Landes NRW
und Straßen.NRW, die bestehenden Planungen, die eine PWC-Anlage auf dem
Leverkusener Stadtgebiet vorsehen, aufzugeben.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, im weiteren Verfahren alle Möglichkeiten im
Zuge der Beteiligung bei dem Planfeststellungsverfahren auszuschöpfen, um so
die Realisierung des Baus der PWC-Anlage auf dem Leverkusener Stadtgebiet zu
verhindern. Zudem wird der Oberbürgermeister beauftragt, bei einem möglichen
Planfeststellungsbeschluss alle verfügbaren Rechtsmittel einzulegen. Auf die
Resolution vom 22.05.2017 wird nochmals nachdrücklich verwiesen (siehe Anlage 1
zur Niederschrift).
Die vom Ministerium
für Verkehr des Landes NRW beauftragte Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -bau GmbH (DEGES) hat die Vorzugsvarianten bei der Standortauswahl für
PWC-Anlagen an der Bundesautobahn 1 in Fahrtrichtung Köln und Fahrtrichtung
Dortmund bei der Informationsveranstaltung am 07.05.2019 dargestellt. Nach
Auswertung der vergleichenden Umweltuntersuchung und der verkehrstechnischen
Untersuchung wurde für die Fahrtrichtung Dortmund der Standort
Leverkusen-Lützenkirchen als Vorzugsvariante festgelegt.
Aus Sicht der Stadt
Leverkusen wurden im Rahmen der vergleichenden Umweltuntersuchung wesentliche
Wirkfaktoren nicht berücksichtigt.
Im Zuge des Aus- und Umbaus der
Bundesautobahnen 1 und 3, inklusive des Neubaus der Leverkusener Rheinbrücke
mit Baubeginn im Jahr 2017 und den damit einhergehenden Belastungen für die
Einwohnerinnen und Einwohner weit über das Jahr 2030 hinaus, ist hier eine
Betrachtung der dauerhaften Belastung des Schutzgutes Mensch unabdingbar. Unter
Einbeziehung dieses Schutzgutes fordert der Rat daher eine erneute Auswertung
der vorliegenden Untersuchungen. Unabhängig von den Bauarbeiten ist Leverkusen
geprägt durch viele verschiedene Verkehrswege und ist damit ein Knotenpunkt für
regionale und überregionale Verkehrsströme. Mit den Bundesautobahnen 1, 3 und
59 verlaufen drei sehr stark befahrene Autobahnen quer durch das Stadtgebiet.
Hierdurch wird die Stadt erheblich mit Feinstaub, Stickoxiden und Lärm
belastet.
Zudem wurde nach
Auffassung der Stadt Leverkusen der Untersuchungsraum der Standortuntersuchung
zu eng gefasst und damit naheliegende und weitaus leichter umzusetzende
Standorte nicht betrachtet.
Aus den
vorgenannten Gründen ist die Standortuntersuchung unzureichend.
Weiter ist die
Entscheidung zur Standortauswahl vor dem Hintergrund städtebaulicher Maßnahmen
zu bewerten. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt
Leverkusen hat am 10.09.2018 die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
203/III „Steinbüchel – Fester Weg“ beschlossen. Planungsziele sind die
Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes mit ca. 240 neuen Wohneinheiten in
Form von Einfamilien- und Mehrfamilienwohnhäusern, die Berücksichtigung einer
Kindertageseinrichtung für bis zu 8 Gruppen sowie eine Ausgleichsfläche im
Norden des Geltungsbereiches. Die zwischen der Bundesautobahn 1 und dem „Fester
Weg“ geplante Ausgleichsfläche ist für ökologische Ausgleichsmaßnahmen
vorgesehen, die im räumlichen Zusammenhang mit der geplanten Eingriffsmaßnahme
verpflichtend durch die Stadt Leverkusen zu entwickeln sind. Zudem ist diese
Fläche erforderlich, um den Erhalt einer funktionalen Abstandsfläche zwischen
der immissionsträchtigen Bundesautobahn 1 und der bestehenden sowie der
geplanten Wohnbebauung zu sichern. Die Errichtung einer PWC-Anlage, die sich im
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 203/III
„Steinbüchel – Fester Weg“ befindet, gefährdet die von der Stadt Leverkusen
vorgesehenen Planungsziele. Dies ist auch im Hinblick auf verfügbare
Potentialflächen für Wohnbebauung, welche in Leverkusen knapp und dringend
erforderlich sind, nicht zielführend. Zudem wird die gesetzlich
festgeschriebene kommunale Planungshoheit der Stadt Leverkusen durch dieses
Vorhaben beeinträchtigt.
In Anbetracht der vorangegangenen
Ausführungen fordert der Rat der Stadt Leverkusen Sie nachdrücklich auf, der
vorgeschlagenen Vorzugsvariante nicht zu folgen und eine Neubewertung des
Standortes Leverkusen-Lützenkirchen vorzunehmen. Die Stadt Leverkusen wird mit
allen zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen, die Ansiedlung der PWC-Anlage
an diesem Standort im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt zu
verhindern.“
Herr Oberbürgermeister Richrath lässt darüber abstimmen, Herrn Peter Westmeier, Vertreter der Initiative LEVkontraRaststätte, das Rederecht zu gewähren.
- einstimmig -
Anschließend unterbricht Herr Oberbürgermeister Richrath die Sitzung, um Herrn Westmeier das Rederecht zu gewähren.
Nachdem Herr Westmeier das Rederecht wahrgenommen hat, eröffnet Herr Oberbürgermeister Richrath die Sitzung wieder und ruft den Tagesordnungspunkt 2 auf.
Nach einer ausführlichen Diskussion, in der deutlich wird, dass der Rat die Forderungen und das Engagement der Bürgerinitiative, insbesondere eine Informationsveranstaltung und Demonstration, unterstützt, lässt Herr Oberbürgermeister Richrath über den Antrag Nr. 2019/2911 unter Einbeziehung der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.19 abstimmen.
- einstimmig -