Herr Kossler berichtet über den am 18.06.19 stattgefunden Ortstermin.

Er stellt alle Alternativstandorte für Parkflächen vor und informiert über die Standpunkte der UNB, soweit das Landschaftsschutzgebiet (LSG) betroffen ist.

 

Die UNB schlägt als zusätzliche Alternative den Bau einiger Parkplätze auf der westlichen Feuerwehrzufahrt gelegenen Wiesenfläche außerhalb des LSG vor (z. B. für Behindertenparkplätze).

 

Herr Baumhögger fasst zusammen, dass der Naturschutzbeirat (NB) den ursprünglich geplanten Bau von 100 Parkplätzen im LSG nach wie vor ablehnt. Aber der Bau von ca. 50 Stellplätzen entlang der Feuerwehrzufahrt sei eine mögliche Alternative

 

Im Anschluss daran eröffnet Herr Baumhögger die Diskussion.

Herr Schulz merkt an, dass durch den Parkplatzbau offene Landschaft im LSG verloren gehe. Daher sei die genannte Alternative unannehmbar. Er plädiert für die Alternativen 1 (Karl-Carstens-Ring), einen geänderten Zugang (nicht über die vorhandene Wendeltreppe) und den angesprochenen Brückenbau am Ende des Auenweges. Außerdem sollte der bestehende Parkplatz ertüchtigt und – zum Gewinn weiterer Stellplätze – die Böschung zur Gustav-Heinemann-Straße verkleinert werden.

 

Herrn Bosbach spricht sich ebenfalls für die Ertüchtigung des vorhandenen Parkplatzes und für den Bau von Stellplätzen entlang der Feuerwehrzufahrt aus.

 

Herr Willms erkundigt sich, wie die Fläche zurzeit genutzt wird. Laut Herrn Bosbach handelt es sich um Gehölzbewuchs nicht aber um Wald.

 

Laut Herrn Baumhögger beträgt das Gesamtareal von Schloss Morsbroich ca. 8,5 ha (85.000 m²). Die Fläche vom Schloss einschließlich Wassergraben beträgt ca. 22.500 m². Bei seinem Vorschlag werde an Grünfläche für 50 Parkplätze ca. 1.100 m² benötigt; plus Weg Feuerwehrzufahrt.

 

Herr Kossler macht noch einmal deutlich, dass es sich um LSG handelt.

 

Herr Dr. Deneke spricht für den LNU, BUND und NABU und führt aus, dass die Schaffung von Parkplätzen nicht das Problem lösen würde. In der nahen Zukunft seien Parkplätze nicht mehr Stand der Technik sondern der ÖPNV.

 

Auch Frau Mayer teilt die Meinung, dass der Gehölzbestand im LSG nicht berührt werden sollte. Sie spricht sich für den Bau einiger Parkplätze auf der Wiesenfläche außerhalb des LSG (siehe Pt. 2.1 Absatz 3) und für die Alternative 1 (Karl-Carstens-Ring) aus.

 

Frau Höller schließt sich den Ausführungen von Frau Mayer, Herrn Schulz und Herrn Dr. Deneke an.

 

Herr Bosbach spricht von Parkplätzen im Innenhof des Schlosses.

 

Herr Dr. Hüttemann weist darauf hin, dass die gesamte Fläche zwar im LSG aber außerhalb des Waldes liege. Außerdem hält er die Wendeltreppe für problematisch. Die Ertüchtigung des Bestandsparkplatzes brächte max. einen Parkplatz mehr, weil in die befestigte Böschung nicht eingegriffen werden könne. Er zweifelt an, dass die Schrägparkplätze auf dem Schlossvorplatz legal und daher nicht zu zählen seien.

 

Herr Rees verweist auf das Protokoll der 17. Sitzung des NB vom 12.03.19, wonach sich der NB bereits gegen den Bau von Parkplätzen im LSG ausgesprochen habe.

 

Nach Meinung von Herrn Bosbach würden die Stellplätze am Karl-Carstens-Ring von der Bevölkerung nicht angenommen. Es sei jetzt zu entscheiden, neue Parkplätze zu schaffen, ohne Berücksichtigung der Entwicklung in der Zukunft bzw. der nächsten 20, 30 Jahre.

 

Laut Herrn Morgenstern gilt die von Herrn Rees angesprochene Beschlusslage nach wie vor. Das Schloss sei aus Denkmalsicht in einen Grüngürtel eingebettet. Es sollte nicht in das LSG eingegriffen werden. Er ist ebenfalls der Meinung, dass die Wendeltreppe durch eine ordentliche Treppe ersetzt werden sollte.

 

Herr Dr. Hüttemann weist darauf hin, dass sich der Museumsverein um ein Konzept bemüht habe, das nur funktioniere, wenn genügend Parkflächen zur Verfügung stehen. Wenn diese Parkplätze nicht geschaffen werden, dann sei das Schloss tot.

Es bestehe ein Mindestbedarf von 100 Parkplätzen. Außerdem können auf Antrag Befreiungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erteilt werden, wenn öffentliche Belange berührt seien.

 

Frau Hardiman informiert, dass bei der Prüfung der öffentlichen Belange mögliche Alternativen zu prüfen seien. Diese Alternativen seien gerade von Herrn Kossler vorgestellt worden. Sie berichtet über ein Gespräch von 05/2018 mit dem Zuschussgeber, wonach die Parkplätze nicht auf dem Gelände sein müssen, wenn die Stadt über ein gutes Mobilitätskonzept verfügt.

 

Herr Morgenstern erkundigt sich, ob es Gespräche zur Ertüchtigung des Parkplatzes mit dem Obstgut gegeben habe. Für den Eingriff in die Böschung sollte doch eine stabile Lösung gefunden werden plus dem Bau einiger Parkplätze auf der Wiesenfläche außerhalb des LSG (siehe Pt. 2.1 Absatz 3). Diese Maßnahmen kämen doch der Vorstellung nach zusätzlichen Parkplätzen entgegen. Er fragt, ob man den Gastronomiebetrieb unter ‚öffentliche Belange‘ fassen könne. Ein zukunftsweisendes Mobilitätskonzept würde z. B. auf einen Bus-Shuttle setzen.

 

Herr Dr. Hüttemann informiert, dass die konkrete Ausgestaltung des Lösungsvorschlags des Museumsvereins im Rahmen einer wettbewerbsähnlichen Mehrfachbeauftragung an verschiedene Architekturbüros vergeben werden soll. Dabei werde auch der Vorplatz und der Bestandsplatz ins Auge gefasst.

 

Herr Schulz bittet darum, alle Projekte aus dem Landschafts- und Naturschutz zu betrachten.

 

Anschließend lässt Herr Baumhögger abstimmen.

 

Der NB spricht folgende Empfehlung aus:

 

Die Mitglieder des Naturschutzbeirates sind damit einverstanden, dass eine schlossnahe Parkplatzlösung entlang der Feuerwehrzufahrt mit geringstmöglichem Eingriff in Natur und Landschaft umgesetzt wird.

 

Die Parkplätze sollen - entgegen der Variante des Museumsvereins - so angeordnet werden, dass die Fläche nicht so tief im Landschaftsschutzgebiet in Anspruch genommen wird.

(Die Feuerwehrzufahrt ist bis zur Wiese 175 Meter lang. Für 50 Parkplätze benötigt man einen 125 Meter langen und 8 Meter breiten Grünstreifen neben dem Weg – Breite mit Weg: 11 Meter).

 

Zudem soll der bestehende Parkplatz ertüchtigt und bewirtschaftet werden.

 

dafür:             10

dagegen:         5

enthalten:       0