Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden weist den Bürgerantrag gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen zurück, da er eine Angelegenheit betrifft, die in der ausschließlichen gesetzlichen Zuständigkeit des Oberbürgermeisters liegt.

 


Die Antragstellerin, Frau von Bonin, erhält einstimmig Rederecht und erläutert daraufhin ihren Bürgerantrag.

 

Frau Weber (01) weist darauf hin, dass in der Vorlage nicht nur die formale Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern auch inhaltliche Gründe aufgeführt sind.

 

Im Anschluss an die Diskussion lässt der Vorsitzende, Rh. März (SPD), über die Vorlage abstimmen.


dafür:           6  (2 CDU, 2 SPD, 1 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE)

Enth.:           2  (1 OP, 1 FDP)