Die Tagesordnungspunkte 2.1 (Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE.LEV vom 11.12.19 zur Vorlage Nr. 2019/2977, Bebauungsplan Nr. 233/III "Mathildenhof- östlich Bohofsweg" m. erg. Schreiben v. 12.12.19, Antrag Nr. 2019/3343) sowie der Tagesordnungspunkt 2.2 (Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan Nr. 233/III "Mathildenhof- östlich Bohofsweg", Vorlage Nr. 2019/2977) werden gemeinsam beraten.

 

Rf. Springer (SPD) gibt zu Protokoll, dass die Parksituation Am Bohofsweg dringend einer Überprüfung unterzogen werden muss; aufgrund des halbseitigen Parkens käme es dort täglich zu gefährlichen Situationen. Rf. Springer (SPD) ergänzt, dass der Parkdruck in diesem Wohngebiet unbedingt auch im Hinblick auf das Bebauungsplanverfahren zu untersuchen ist.

 

Frau Kronenberg (DIE LINKE.LEV) erläutert den Antrag ihrer Gruppe, Antrag Nr. 2019/3343 zu TOP 2.1.

 

Frau Beigeordnete Deppe stellt aufgrund der ausführlichen Diskussion im Ausschuss dar, dass sich der Bebauungsplan noch in einem sehr frühen Stadium befindet. Frau Beigeordnete Deppe erklärt, dass bereits vor dem Aufstellungsbeschluss durch das Dez. III (Fachbereich Umwelt) der Hinweis gegeben wurde, dass es sich hier um eine klimaaktive Fläche handelt, so dass keine Querriegel, keine hohen Gebäude und auch keine Gehölzriegel errichtet werden dürfen. Dies wurde bei den beiden vorliegenden Entwürfen berücksichtigt.

 

Frau Beigeordnete Deppe erläutert, dass es sich bei dem Bebauungsplanverfahren grundsätzlich um ein abgeschichtetes Verfahren handelt. Ortsrecht besteht erst dann, wenn der Satzungsbeschluss erfolgt ist. Bis dahin, so Frau Beigeordnete Deppe, ist es nicht gewiss, dass das Ziel, Baurecht zu schaffen, tatsächlich auch erreicht wird. Sollten Ergebnisse der Gutachten dem Ziel entgegenstehen, ist es möglich, dass die Verwaltung vorschlägt, den Bebauungsplan nicht weiter zu verfolgen. Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass im weiteren Verfahren dieses Bebauungsplanes jetzt detaillierte Gutachten erforderlich sind, deren Ergebnisse für die weitere Planung berücksichtigt und abgewogen werden müssen.

 

Bezüglich der Schottergärten führt Frau Beigeordnete Deppe aus, dass inzwischen ein Handlungsleitfaden des Ministeriums vorliegt. Darüber hinaus gibt es zu dem Thema Flyer, die auch in den städtischen Dienststellen ausliegen und bei der Bauberatung ausgehändigt werden. In dem vorliegenden Bebauungsplan sollen entsprechende Festsetzungen aufgenommen werden, so dass Schottergärten nicht umgesetzt werden können. Grundsätzlich, so Frau Beigeordnete Deppe, ist hier jedoch Überzeugungsarbeit bei Bauantragstellern, Investoren und den Bürgerinnen und Bürgern zu leisten, auf Schottergärten der Umwelt zuliebe zu verzichten.

 

Frau Beigeordnete Deppe stellt in Bezug auf die Lärmemissionen dar, dass es für die Genehmigungslage des SV Bergfried bereits Restriktionen durch die bereits bestehende Bebauung gibt. Der Verein muss jetzt zunächst seine Zielvorstellungen darstellen. Dann, so Frau Beigeordnete Deppe, werden die Lärmemissionen auf die bereits vorhandenen schützenswerten Nutzungen heruntergerechnet. Frau Beigeordnete Deppe erklärt, dass diesbezüglich Ergebnisse bis zur Offenlage des Bebauungsplanes vorliegen sollen.

 

Frau Kronenberg (DIE LINKE.LEV) zieht nach den Erläuterungen durch Frau Beigeordnete Deppe und der Diskussion im Ausschuss den Antrag auf Vertagung der Vorlage bis zur abschließenden Ermittlung der klimatechnischen Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Siedlungsgebiete zurück (vgl. letzter Satz des Antrags) und bittet den Vorsitzenden um Abstimmung des übrigen Antragstextes als Prüfauftrag an die Verwaltung im weiteren Bebauungsplanverfahren.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt wie folgt zu TOP 2.1, Antrag der Gruppe DIE LINKE.LEV, Antrag Nr. 2019/3343 mit vorgenannter Änderung abstimmen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, detailliert darzustellen, welche Auswirkungen die geplante Bebauung von "Mathildenhof- östlich Bohofsweg" auf welche Siedlungsgebiete haben wird, weil diesem Gebiet laut Verwaltung „eine hohe stadtklimatisch-lufthygienische Bedeutung“ beizumessen ist. Die betroffene Bevölkerung und die Öffentlichkeit sind über die Ergebnisse zu informieren.

 

- einstimmig -

 

Die Ergänzungen zum Beschluss in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III in der Sitzung vom 28.11.2019 werden als Aufträge an die Verwaltung im weiteren Bebauungsplanverfahren berücksichtigt:

 

1. Die Eigentümer werden verpflichtet, die Vorgärten als bepflanzte Gärten anzulegen.

 

2. Bei der Planung sind die Nutzung des Sportplatzes und die von ihm ausgehenden Immissionen zu berücksichtigen und dass die Anwohner nicht gegen diese Immissionen klagen können.

 

Rh. Ippolito (SPD) lässt sodann über Verwaltungsvorlage zum Bebauungsplan Nr.  233/III "Mathildenhof- östlich Bohofsweg", Vorlage Nr. 2019/2977, TOP 2.2, mit vorgenannter Ergänzung als Prüfauftrag im weiteren Verfahren abstimmen.

 

Beschluss:

 

1. Der Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 233/III „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ wird zugestimmt.

 

2. Für das grob umschriebene Gebiet, das im Norden „An der Wasserkuhl“, im Westen durch den Bohofsweg, im Süden von der Parkanlage „Meckhofen“ und im Osten durch eine Wiese eingefasst wird, ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13b BauGB aufzustellen. Die genaue Abgrenzung ist den Anlagen 1 und 2 der Vorlage zu entnehmen.

 

3. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 233/III (Varianten 1 und 2) in der vorliegenden Fassung zu.

 

4. Für den Bereich ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Beteiligung ist in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung unter der Leitung des Bezirksvorstehers für den Stadtbezirk III durchzuführen. Gleichzeitig werden die Entwürfe (Varianten 1 und 2) mit Begründung für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 und § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch –

BauGB.

 

dafür:         17  (6 CDU, 5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV, 1 Soziale Gerechtigkeit)

dagegen:     1  (OP)