Beschluss: einstimmig beschlossen

Herr Schneider (FB 50, Soziales), sowie Herr Schleiter (FB 50, Soziales) berichten über die Wirkungsperiode des Jahres 2019 und stehen anschließend für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Der Bericht wird als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

Nach Vorstellung des Berichtes fragt Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) ob der Bericht mit Zahlen untermauert werden kann. Herr Schneider (FB 50, Soziales) berichtet, dass konkrete Zahlen erst nach dem 31.01.2020 vorliegen. Frau Willich (FB 50, Soziales) verweist zudem auf den qualitätsbezogenen Ansatz der Projekte und das Statistik nicht Gegenstand des Controllings wäre. Die Projekte werden laufend geprüft und konstruktiv gesteuert.

 

Rf. Bunde (SPD) regt einen regelmäßigen Zwischenbericht an.

 

Rh. Busch (FDP) macht den Vorschlag, analog zum Sozialbericht einen zusätzlichen Seniorenbericht zu erstellen. Er bittet um Aufnahme in das Protokoll. Zusätzlich merkt Rh. Busch (FDP) an, dass sich die Personen in Opladen Nord im Seniorenheim Ulrichstraße darüber beklagen, dass nichts los wäre. Daher seine Bitte, dort etwas für die Menschen zu entwickeln.

 

Herr Schneider (FB 50, Soziales) teilt mit, dass genanntes Seniorenheim derzeit umgebaut wird und in diesem Zuge Anregungen bereits teilweise gegeben wurden. Die Träger sind aufgefordert sich zu engagieren.

 

Frau Bürgermeisterin Lux (SPD) befürwortet, dass der Sozialbericht übergreifend aufgestellt ist. Es ist alles im Sozialbericht detailliert aufgearbeitet. Sie warnt vor einer Überzahl von Berichten. Weiterhin macht Frau Bürgermeisterin Lux (SPD) den konkreten Vorschlag, dass Infomaterial und/oder Werbung den Bescheiden der Grundsicherung beigefügt werden sollen.

 

Herr Beigeordneter Lünenbach (Dezernat III) erachtet es als wichtig, dass künftig ein richtiges Maß an Detailinformationen gepflegt werde. Er verweist auf die aktuell vorliegenden Zahlen der Verwaltung, die die Bedarfslage sachgerecht beschrieben und keine weitere Bedarfsfeststellung in Berichtsform notwendig machten. Herr Lünenbach (Dezernat III) nimmt hiermit den Bericht des Dezernenten vorweg.

 

Rh. Schaller (Soziale Gerechtigkeit) stellt Rückfragen zur Mittelverwendung. Rh. Viertel (BÜRGERLISTE) fragt ergänzend die Verwaltung, ob die Fortführung der Wirkungspakete jährlich oder dauerhaft erfolgt.

 

Frau Willich (FB 50, Soziales) berichtet über die Fortführung zunächst bis 2023. Sie verweist allerdings darauf, dass die Verwaltung bei gegebenem Anlass auch die Förderung umsteuern könnte.

 

Rh. Feister (CDU) stimmt wegen Befangenheit nach § 31 GO NRW nicht mit ab.

 

Beschluss:

 

1.    Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Finanzierung der neu eingeführten Wirkungspakete kann bis zum Ende der Wirkungsperiode weitergeführt werden.

 

3.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die Förderung der neu eingerichteten Wirkungspakete, abhängig von der erzielten Wirkung, der Resonanz bei den Zielgruppen und den Controllinggesprächen mit den jeweiligen Wirkungspartnern jährlich - bis zum Ablauf der Wirkungsperiode - zu verlängern.

 

4.    Die Auszahlung der Haushaltsmittel für die Jahre 2020 bis 2023 erfolgt gemäß den abgeschlossenen Wirkungsvereinbarungen.

 

- einstimmig -


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