Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion bereits im vergangenen Jahr vorgeschlagen hat, die Maßnahmen aus Schlebusch auch in Hitdorf anzuwenden.

 

Herr Schmidt (FB 30) erläutert, dass dies auch für den Bereich Hitdorf von der Verwaltung geprüft wurde. Jedoch musste festgestellt werden, dass in diesem Stadtteil andere räumliche Verhältnisse vorliegen. Viele kleine Gassen würden eine räumlich deutlich größere Absperrung unter stark erhöhtem Personal- und Finanzmitteleinsatz bedeuten.

Herr Stadtkämmerer Märtens und Herr Dr. Rudersdorf (FB 30) ergänzen, dass in Schlebusch eine ganz andere Intention verfolgt wurde, nämlich, die dort festgestellten häufigen Schnittverletzungen einzudämmen. Für den Erlass einer Verordnung bedarf es verschiedener Voraussetzungen. Insbesondere die Dokumentation der Schnittverletzungen und durchgeschnittenen Reifen in Schlebusch dienen als Grundlage für das Glasverbot in Schlebusch. Dies konnte für den Bereich Hitdorf bislang nicht festgestellt und dokumentiert werden.

 

Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) spricht sich dafür aus, das Glasverbot für das nächste Jahr auch für den Bereich an der Kirche in Hitdorf für den Tag zu erproben, an welchem in Hitdorf der Karnevalsumzug stattfindet.

 

Rh. Müller (CDU) rät dazu, für das nächste Jahr einen solchen Antrag in die politische Beratung einzubringen.

 

 

Anschließend wird über die Vorlage abgestimmt.

 

Beschlussempfehlung an den Rat:

 

Wie Vorlage

 

- einstimmig -