Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung einer Linde an der Heinrich-Lübke-Straße zu.

 

Leverkusen, 25.03.2020

 

gezeichnet:

Schönberger                                                              Pockrand

Bezirksvorsteher                                                       stv. Bezirksvorsteher

 

 

 


dafür:         10  (5 CDU, 4 SPD, 1 FDP)

Enth.:           1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)