Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

 

1.    Die Ausfallkosten im freigestellten Schülerverkehr durch die Corona Pandemie bedingten Schul- und Sportstättenschließungen in Höhe von 50 Prozent werden von der Stadt Leverkusen übernommen.

 

2.    Diese Regelung gilt für geplante und beauftragte Fahrten ab dem 18.03.2020 voraussichtlich bis zu den Sommerferien 2020, ggf. auch darüber hinaus, bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 bzw. dem Ende der Beschränkungen durch die Pandemie.


- einstimmig -

 

Rh. Paul Hebbel (CDU) und Rh. Stefan Hebbel (CDU) haben an Beratung und Abstimmung gem. § 31 GO NRW nicht teilgenommen.