Beschluss:
Nachstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:
I. Weil es sich um einen Fall äußerster
Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1
GO NRW:
1. Punkt 3.3. der Kulturförderrichtlinien „Veranstaltungen im
Stadtgebiet“ wird wie folgt angepasst: Eine Antragstellerin/ein Antragsteller
kann maximal 9.000 € pro Jahr für die Durchführung von Projekten oder für
notwendige Anschaffungen im Sinne von 4.1. beantragen.
2. Die Verwaltung berichtet nach einem Jahr über die Auswirkungen der
neuen Höchstgrenze und die Anzahl der Bewerbungen.
3. In diesem Jahr (2020) wird der Bewerbungsschluss vom 15.03.2020 auf
den 15.04.2020 verschoben.
4. Die Kulturförderrichtlinien bleiben ansonsten in der Fassung vom
01.07.2019 erhalten, das heißt, die Mittel für die Förderungen „Veranstaltungen
im Stadtgebiet 2. Halbjahr 2020“ werden entsprechend der gültigen
Richtlinien vergeben.
5. Die für das 1. Halbjahr bewilligten Förderungen zu „Veranstaltungen
im Stadtgebiet“ haben Bestand. Die KulturStadtLev (KSL) berichtet über den
Stand der Durchführungen der Projekte im ersten Halbjahr und den Mittelabfluss.
6. Die vorgenannten Förderungen können bis zum Ende des ersten
Halbjahres 2021 nachgeholt werden. Entstandene Kosten für Projekte, die
abgesagt werden mussten, werden erstattet.
7. Die Stadt Leverkusen stellt aus dem städtischen Haushalt aufgrund der
besonderen wirtschaftlichen Lage infolge der Corona-Krise ergänzend zu den im
laufenden Wirtschaftsplan der KSL für „Kulturförderung“ eingestellten
Finanzmittel von 90.000 € für das Jahr 2020 maximal zusätzlich weitere 90.000 €
für „Kulturhilfen“ zur Verfügung.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der kulturpolitischen Sprecherinnen und Sprecher zeitnah Kriterien zu erarbeiten, wie diese zusätzlichen Mittel „Kulturhilfen“ verteilt werden können und legen diese im nächsten Turnus der Politik zur Entscheidung vor.
II. Die Kulturhilfekriterien werden, wie in der Anlage zur Vorlage beschrieben, beschlossen.
- einstimmig -