Herr Remmert von der DB AG stellt das Projekt anhand einer Präsentation vor.

Die Präsentation ist als Anlage zur Niederschrift beigefügt.

 

Er führt aus, dass neben dem Einbau einer wasserundurchlässigen Planums-Schutzschicht (PSS) die Gleisbereiche mit entsprechenden Schottermengen aufgefüllt werden müssen.

 

Eine Herstellung einer durchgehenden Entwässerung der Gleise ist erforderlich.

Die Entwässerung erfolgt über eine Kanalleitung bis zur Filteranlage, die parallel neben den Gleisen verlaufen wird. Die Einleitung erfolgt über das Stadtgebiet in die Wupper.

 

Eine Einleitung in die öffentliche Kanalisation ist aufgrund begrenzter Einleitungskapazitäten begrenzt und somit nicht möglich.

Die Schaffung eines entsprechenden Stauraums ist in enger Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde nach Prüfung und Genehmigung des o. g. Einleitungsverfahrens nicht notwendig.

 

Herr Remmert führt aus, dass derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Münster ein Filtersystem zur Reinigung der Abwässer als Pilotprojekt der DB AG im Hinblick auf Schwermetalle und Herbizide entwickelt wird, welches dem Umweltministerium vorgestellt wird.

 

Die vom Naturschutzbeirat dargelegten Bedenken, dass Glyphosateinträge in die Wupper durch eventuelle Starkregenereignisse passieren könnten, versichert Herr Remmert, dass 1 bis 2 Jahre vor dem Ausbau der Strecke kein Glyphosat aufgebracht wird.

Allerdings kann er einen grundsätzlichen Schutz vor anders gelagerten Havarien nicht ausschließen. Einen 100% Schutz dagegen gäbe es nicht.

 

Auf den von Herrn Morgenstern eingebrachten Einwand, dass voraussehbare Einträge bei der Entwicklung des o. g. Filtersystems mitbedacht werden könnten, entgegnet Herr Remmert, dass die Filterleistung auf Glyphosat und alternative Stoffe geprüft wird.

Zudem wird es eine regelmäßige Kontrolle in Form eines Monitorings geben, dass über mehrere Jahre laufen wird und in der Konsequenz nach einer Evaluation ggfs. Nachsteuerungsmechanismen nach sich zieht.

 

Auf Nachfrage wird eine Beeinträchtigung von Waldflächen und einer im Gebiet befindlichen Orchideenwiese ausgeschlossen. Eine Verbreitung des Staudenknöterichs wird unterbunden.

 

Ein erforderlicher Eingriff im Bereich des Wendeplatzes wird ausgeglichen.

 

Herr Remmert informiert, dass es eine umweltfachliche Baubegleitung der Maßnahmen geben wird.

 

Herr Baumhögger gibt den Auftrag an die Verwaltung, die TBL und/oder den Fachbereich Stadtgrün zu einer Bestandsaufnahme des Wegenetzes aufzufordern und im Rahmen einer vertraglichen Regelung abzusichern, dass nach Beendigung der Maßnahme das Wegenetz wieder in Stand gesetzt wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Rees wird ausgeführt, dass die planfeststellende Behörde das Eisenbahnbundesamt (EBA) ist. Alle Belange werden im Rahmen dieses Verfahren eingebracht und abgewogen. Die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde haben ihre Stellungnahme im Rahmen der TÖB-Beteiligung abgegeben. Eigene Befreiungen und wasserrechtliche Genehmigungen sind im Rahmen von Planfeststellungsverfahren entbehrlich.

 

Aus diesem Grund nimmt der Naturschutzbeirat die vorgestellte Maßnahme zur Kenntnis.