Herr Stadtkämmerer Märtens berichtet Folgendes:

 

1.    Jahresabschluss 2019: Mit der Vorlage 2020/3696 wurde heute im RPA- und im Finanzausschuss (TOP 25) der JA 2019 behandelt und soll am 01.10. im Rat beschlossen werden. Das geplante Jahresergebnis für das Jahr 2019 von 3,03 Mio. € fällt mit einem erhöhten Jahresüberschuss von ca. 6,9 Mio. € deutlich verbessert aus.

 

 

2.    Aufstellung HH 2021 ff: In seiner Sitzung am 17.09.2020 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG) beschlossen (Neudruck 17/10912). Danach ist der Haushaltssanierungsplan (HSP) 2021 spätestens am 01.03.2021 der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dieser gegenüber der bisherigen gesetzlichen Regelung verlängerte Zeitraum wird die Verwaltung auf jeden Fall benötigen, um den HH 2021 ff. einzubringen und beschließen zu lassen. Darüber hinaus kann nach jetzigem Stand nicht ausgeschlossen werden, dass auch dieser Zeitraum nicht ausreichen wird, ein genehmigungsfähiges HSP zu erstellen. Gegenüber vergangener Haushaltsaufstellungen fehlen Corona-bedingt bisher grundlegende Eckwerte, z. B. verlässliche unterjährige Daten der Steuerschätzungen. Zwar wurden Ende letzter Woche die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2021 mitgeteilt. Gegenüber dem GFG 2020 soll zum Ausgleich des Corona-bedingten Rückgangs der Verbundmasse eine Aufstockung um ca. 900 Mio. € erfolgen. Jedoch soll es sich hierbei um eine darlehensähnliche Aufstockung handeln, die zu einem „späteren Zeitpunkt“ durch Abzüge im kommunalen Finanzausgleich „zu tilgen“ ist. Auch die Nichtberücksichtigung des geplanten Gewerbesteuerausgleichsgesetzes ist zwar vorgesehen, jedoch fehlen auch zu diesem Gesetz die entsprechenden Ausführungsverordnungen.

 

Trotz dieser Unwägbarkeiten läuft in der Verwaltung weiterhin das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2021 ff. Der verwaltungsinterne Zeitplan wird entsprechend angepasst und beinhaltet nicht zu Letzt vor dem Hintergrund der Neubesetzung in Rat und Ausschüssen auch wieder einen Informationstermin für die Politik.

 

 

3.    Prognose 2020: nach aktuellem Sachstand wird das HH-Jahr 2020 mit Corona-bedingten Ergebnisverschlechterungen i. H. v. ca. 28 Mio. € belastet. Hier ist es oberstes Ziel der Verwaltung, diese Haushaltsbelastung den Vorgaben des o. g. NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NKF-CIG entsprechende abzubilden. Darüber hinaus können zum jetzigen Zeitpunkt originäre, ergebnisverschlechternde Faktoren nicht ausgeschlossen werden. Hier laufen intensive Gespräche mit den FB’en der Stadtverwaltung, inwieweit diese Haushaltsbelastungen durch eine stringente Mittel-Bewirtschaftung zumindest abgemildert werden können. Es bleibt weiterhin Ziel der Stadtverwaltung, den Jahresabschluss 2020 Corona-bereinigt mit einem positiven Ergebnis abzuschließen.

 

4.    Kassenkredite: Diese betragen aktuell 234,7 Mio. € inkl. Cash-Pool, zum Vorjahreszeitpunkt standen 225,5 Mio. € in den Büchern. Das stellt eine Verschlechterung zum Vorjahr i. H. v. 9,2 Mio. € dar. Die Höchstsumme der Kassenkredite beträgt gem. der Haushaltssatzung 2020 insgesamt 350 Mio. €, was einer Quote der Inanspruchnahme von 67,0 % entspricht. Zur reinen Sicherstellung der Liquidität erfolgten bereits 2/3 der Überweisungen des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich (GFG) für den Monat September, was zur temporären Entspannung beiträgt. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Erstattung von Corona-bedingten HH-Belastungen, sondern nur um die Vorziehung von regulären Zahlungen an die Gemeinden.

 

 

Außerdem bedankt sich Herr Stadtkämmerer Märtens bei den Ausschussmitgliedern des Finanz- und Rechtsausschusses in der letzten Sitzung dieser Legislaturperiode für die konstruktive Zusammenarbeit. Sein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden Rh. Müller (CDU) für die sehr gute Sitzungsleitung.