Herr Hüther (SPD) bittet die Verwaltung um eine dreidimensionale Darstellung, wie sich das geplante Gebäude in die Umgebung einfügt. Frau Beigeordnete Deppe sagt dies zu.
Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) regt an, die Parkflächen an der Frontseite der KITA zu begrünen.
Beschluss:
1.
Gemäß
§ 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird dem Antrag der
Vorhabenträgerin „Projekt Bürgerbusch-Alkenrath UG“ (Anlagen 2 - 3 der Vorlage)
zur Einleitung des Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
und Vorhaben- und Erschließungsplan stattgegeben.
2.
Für das
im Folgenden näher bezeichnete Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB
beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird entsprechend § 13a
BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
3.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung V 30/III „Alkenrath
- KITA zwischen Geschwister-Scholl-Straße und Teich“.
4.
Das
Plangebiet liegt in der Gemarkung Schlebusch, Flur 4, und beinhaltet das
Flurstück 733. Die genaue Abgrenzung des Plangebiets ist der Darstellung in
Anlage 1 der Beschlussvorlage zu entnehmen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
- einstimmig -