Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Tagesordnungspunkte 7.1, Regelmäßiger Bericht zum Vergnügungsstättenkonzept, Antrag der CDU-Fraktion vom 07.07.2020, Nr. 2020/3765 sowie 7.2, "Lückenschluss" im Vergnügungsstättenkonzept, Antrag der CDU-Fraktion vom 14.07.2020, m. Stn. v. 20.08.2020, Nr. 2020/3778 werden gemeinsam beraten.

 

Frau Beigeordnete Deppe informiert den Ausschuss im Vorgriff auf den Bericht der Dezernentin bezüglich der Möglichkeiten der zukünftigen Steuerung von Vergnügungsstätten in Bebauungsplänen:

 

Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass hierzu aktuelle Ergebnisse aus einer Fortbildung von Mitarbeitern des Fachbereichs Stadtplanung vorliegen.

 

Die jüngste Diskussion um die Ansiedlung von Wettannahmestellen im Stadtgebiet Leverkusens wirft die Frage auf, inwieweit Wettannahmestellen über Festsetzungen in Bebauungsplänen gezielt gesteuert werden können.

 

Folgende Vorgehensweise wurde dem Fachbereich Stadtplanung in diesem Zusammenhang von Dr. Rainer Voß (Lenz und Johlen) an die Hand gegeben:

  • § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erlaubt eine Gliederung der Baugebiete nach zulässigen Nutzungen.
  • § 1 Abs. 9 BauNVO erlaubt, Bezug nehmend auf Abs. 5 die sog. „Superfeingliederung“, mit der nur bestimmte Arten der in den Baugebieten zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden können.

In Bezug auf den Ausschluss von reinen Wettannahmestellen wird empfohlen eine solche o. g. Feingliederung vorzunehmen. Dabei sollen nur die sog. „Sport-Wettannahmestellen“ ausgeschlossen werden. Herr Dr. Voss rät darüber hinaus dazu, noch einen Schritt weiter zu gehen (es ist damit zu rechnen, dass in diesem Fall seitens der Wettbürobetreiber ein zusätzlicher kleiner Kioskbetrieb angemeldet wird) und zusätzlich eine verkaufsgrößenbezogene Komponente in die Festsetzung zu bringen.

Bsp. 1: Einfache und schnelle Lösung

„Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO werden Wettannahmestellen im Plangebiet ausgeschlossen.“

Hintergrund:

Der klassische Kiosk, der Lottoscheine annimmt, ist durch diese Regelung nicht betroffen, da die Annahme von Lottoscheinen keine Wettannahmestelle, sondern eine Glücksspielannahmestelle ist.

Die Gefahr besteht, dass seitens der Betreiber von Wettannahmestellen zusätzlich Zeitungen verkauft werden und die Annahmestelle unter Kioskbedarf weiterhin zulässig wäre.

Bsp. 2: Weitergehende Lösung

„Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO werden Wettannahmestellen mit einem Anteil der Ladenfläche für Wettannahmen von 10% oder höher im Plangebiet ausgeschlossen.“

Hintergrund:

Der klassische Kiosk der Lottoscheine annimmt ist durch diese Regelung nicht betroffen, da die Annahme von Lottoscheinen keine Wettannahmestelle, sondern eine Glücksspielannahmestelle ist.

Trotzdem gibt es Kioske die auch Sportwetten (Lotto Toto Sportwetten) annehmen. Diese sind durch die zusätzliche Flächenkomponente dann zulässig.

Die Flächenkomponente verhindert darüber hinaus, dass die reinen Wettannahmestellen zusätzlich Zeitungen verkaufen und dann unter Kioskbedarf weiterhin zulässig wären.

 

Frau Beigeordnete Deppe betont, dass hierbei zu beachten ist, dass zukünftige Festsetzungen in Bebauungsplänen ausschließlich Wettannahmestellen in neuen oder neu geänderten Bebauungsplänen betreffen.

 

Frau Beigeordnete Deppe führt zudem zum Antrag 2020/3765, TOP 7.1, aus, dass der beantragte Bericht nicht nur das Dezernat für Planen und Bauen (V) sondern auch das Dezernat für Finanzen, Recht und Ordnung (II) betrifft und auch eine Genehmigung der Bezirksregierung erforderlich ist. Daher, so Frau Beigeordnete Deppe, ist hier noch mit dem Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke abzustimmen, wie der Bericht an die Politik erfolgt.

 

Nach eingehender Diskussion lässt Rh. Ippolito (SPD) über die Anträge abstimmen.

 

Beschlussempfehlung an den Rat zum Antrag Nr. 2020/3765, TOP 7.1

 

Wie Antrag

 

- einstimmig -

 

Beschlussempfehlung an den Rat zum Antrag Nr. 2020/3778, TOP 7.2

 

Wie Antrag

 

dafür:           7  (6 CDU, 1 Aufbruch Leverkusen)

dagegen:  11  (5 SPD, 2 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 FDP, 1 DIE LINKE.LEV)