Beschluss:
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren notwendigen Finanzmittel ab den Jahren 2023 ff. im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zu etatisieren.
- einstimmig -
Beschluss:
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die weiteren notwendigen Finanzmittel ab den Jahren 2023 ff. im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zu etatisieren.
- einstimmig -