Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Absatz 1 Satz 4 GO NRW:

 

1.    Der Weisungsbeschluss vom 24.08.2020 an die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhausgesellschaft mbH (LPG) nach § 113 GO NRW wird aufgehoben.

 

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen weist die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der LPG GmbH gemäß § 113 GO NRW an, die Fa. ulrich + hartung gem. Angebot vom 16.07.2020 „Vorbereitung der Phase 2“ zu beauftragen.

 

Leverkusen, 14.10.2020

 

gezeichnet:

Richrath                                     Rh. Stefan Hebbel                       Rf. Kreutz


dafür:         52  (OB, 14 CDU, 13 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)