Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Die Fraktionen in den Bezirksvertretungen der Stadt Leverkusen erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:

 

1          Geldleistungen

 

1.1      Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Bezirksfraktion mit 2 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 100,00 € pro Monat.

 

1.2      Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine monatliche Pauschale von 30,00 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.


dafür:         40  (OB, 14 CDU, 13 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 FDP)

dagegen:     7  (3 BÜRGERLISTE, 3 AfD, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           6  (3 OP, 2 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)