Beschluss:
Die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Leverkusen erhalten gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zur Unterstützung ihrer Arbeit folgende Zuwendungen der Stadt:
1. Geldleistungen
1.1 Die Stadt Leverkusen gewährt zur Abgeltung der Personal-, Sach- und Geschäftskosten einer Fraktion mit 3 Mitgliedern einen pauschalen Betrag in Höhe von 62.000 € pro Jahr.
1.2 Zur Abgeltung der durch eine steigende Mitgliederzahl erhöhten Personal-, Sach- und Geschäftskosten wird eine jährliche Pauschale von 9.000 € je zusätzlichem Mitglied gewährt.
1.3 Gruppen erhalten das nach § 56 Abs. 3 Satz 4 GO NRW vorgeschriebene Mindestmaß an finanziellen Zuwendungen in Höhe von 90 % von zwei Dritteln der Zuwendungen aus Ziffer 1.1, somit 37.200 € pro Jahr.
1.4 Fraktions- und gruppenlose Einzelmitglieder des Rates erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe von 15.000 € pro Jahr.
2. Geldwerte Leistungen
Die Stadt Leverkusen stellt den Fraktionen im Rahmen vorhandener Kapazitäten Sitzungsräume innerhalb von städtischen Gebäuden zur Verfügung.
dafür: 46 (OB, 14 CDU, 13 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 3 FDP)
dagegen: 3 (AfD)
Enth.: 4 (2 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)