Beschluss: vertagt

Der Tagesordnungspunkt 7, Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 233/III "Mathildenhof - östlich Bohofsweg, mit den Unterpunkten 7.1, Weitere Planungen Bohofsweg und Umgebung, Antrag der CDU-Fraktion vom 11.11.2020, Antrag Nr. 2020/0153, 7.2, Stopp des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan-Nr. 233/III "Mathildenhof - östlich Bohofsweg", Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 15.11.2020 zum Antrag Nr. 2020/0128, Antrag Nr. 2020/0167, 7.3, Stopp des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan-Nr. 233/III "Mathildenhof - östlich Bohofsweg", Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 11.11.2020 zum Antrag Nr. 2020/0128, Antrag Nr. 2020/0144 sowie 7.4, Stopp des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 233/III "Mathildenhof - östlich Bohofsweg", Antrag der SPD-Fraktion vom 03.11.2020, Antrag Nr. 2020/0128, werden gemeinsam beraten.

 

Zu Beginn stellt Frau Beigeordnete Deppe dar, dass im Zuge des Planverfahrens durch die Untere Bodenschutzbehörde, angesiedelt beim Fachbereich Umwelt, im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eine Äußerung hinsichtlich der hohen Schutzwürdigkeit des Bodens (Parabraunerde) abgegeben wurde. Aufgrund der nun vorliegenden Erkenntnisse wird der Bebauungsplan einer erneuten Gesamtbetrachtung unterzogen. Frau Beigeordnete Deppe informiert, dass dieses Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen wird; nach Abschluss der Prüfungen wird die Vorlage erneut eingebracht.

 

Frau Beigeordnete Deppe erläutert in diesem Zusammenhang, dass die Aufstellungen von Bebauungsplänen mehrstufige, ergebnisoffene und demokratische Verfahren sind. Frau Beigeordnete Deppe stellt dar, dass diese Verfahren aufgrund der intensiven Beteiligungen auch möglicherweise nicht abgeschlossen werden können und in der Konsequenz dann auch nicht zur Schaffung von Baurecht führen.

Frau Beigeordnete Deppe sieht in den Bebauungsplanverfahren dennoch die richtigen Verfahren, um mögliche Flächen – gerade bei dem im Stadtgebiet vorherrschenden Mangel an geeigneten Flächen für Wohnbebauungen und Kitas – zu entwickeln.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) gibt folgende Erklärung zu Protokoll:

„Die aktuelle Berichterstattung zum B-Plan Bohofsweg lässt eine gewisse Schadenfreude über das vermeintliche Versagen der Grünen Fraktion und insbesondere auch meiner Person durchblicken. Ich möchte deshalb hiermit folgende Stellungnahme zu Protokoll geben:

Vorab zur Historie: Die Grüne Fraktion hat seit 1979 aus ökologischen Gründen alle B-Plan-Projekte auf der grünen Wiese östlich des Bohofswegs abgelehnt. Den Kampf gegen Lichtenburg und Meckhofen haben wir dabei genauso verloren, wie den aktuellen Kampf gegen Hahnenblecher. Ökologische Bedenken inklusive der Kaltluftproblematik und Bodendiversität wurden im Zuge der Planverfahren auch von der SPD verworfen, die heute in neuer Besetzung als Anwalt ökologischer Forderungen auftritt.

Das Planverfahren Bohofsweg ist auf Drängen der Sozialverwaltung ausgelöst worden. Sie hatte einen Standort für einen Kindergarten im Stadtteil gefordert, um die gesetzlichen Auflagen für die Kinderbetreuung umsetzen zu können.

Wir Grüne sind damit in ein Dilemma geraten. Bei einer kompromisslosen Vertretung grüner Programmatik hätten wir den Bau des Kindergartens ohne jede Prüfung ablehnen müssen. Andererseits waren wir auch nicht bereit, auf dieser ökologisch sensiblen Fläche, insbesondere auch wegen der Kaltluftproblematik, eine vedichtete Bebauung à la Meckhofen hinzunehmen.

Kindergarten plus ökologische Mustersiedlung in relativ lockerer Bebauung war für uns deshalb ein möglicher, wenn auch schwieriger Kompromiss. Alles unter der unaufgebbaren Bedingung, dass im Planverfahren ökologische Bedenken insbesondere in Hinsicht auf die Kaltluftschneise fachlich ausgeräumt werden könnten.

Nun überrascht uns die Umweltverwaltung heute damit, dass aus Gründen der Bodendiversität der B-Plan auf der Kippe steht. Ein völlig neuer Aspekt, den niemand einschließlich unserer Kritiker bisher im Blick hatte. Da frage ich mich schon, warum ist das der Umweltverwaltung nicht eher aufgefallen. Dennoch bin ich dankbar für das sorgfältige Vorgehen in der Sache. Das hätten wir uns für Meckhofen bei gleicher Bodenbeschaffenheit allerdings in gleicher Weise gewünscht.

Abschließend stelle ich hier für meine Fraktion fest: wir werden uns jetzt und in Zukunft keiner Prüfung und keiner Suche nach einem Kompromiss zwischen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen der Stadtentwicklung verweigern. Insbesondere bei der Wohnraumversorgung stehen wir vor extremen Herausforderungen, die mit einer rein dogmatischen Verweigerungshaltung nicht gelöst werden können. Vielmehr muss es darum gehen, den Mut aufzubringen, neue ökologisch tragfähige Lösungen zu erarbeiten.

Für alle abschließenden Entscheidungen jedoch ist und bleibt die Sicherung und Fortentwicklung ökologischer Stadtqualität unaufgebbares, ausschlaggebendes Kriterium. Mit anderen Worten: substantiieren sich die Prüfergebnisse, werden wir den B-Plan Bohofsweg ablehnen.“

 

Rh. Tahiri (SPD) fordert für seine Fraktion, für die Kita eine andere Fläche zu suchen; eine Bebauung der Fläche wird durch die SPD-Fraktion nach den neuen Erkenntnissen abgelehnt. Rf. Biermann-Tannenberger (CDU) schlägt eine Vertagung vor, bis die Verwaltung eine Abwägung vorgenommen hat. Herr Bartels (FDP) schließt sich dem an.

 

Herr Pathe (Klimaliste Leverkusen) stellt den Antrag, den Bebauungsplan umgehend zu stoppen, da der Verbotstatbestand des Bodenschutzgesetztes hier erfüllt ist und wünscht eine Abstimmung zum Änderungsantrag seiner Gruppe zum Tagungsordnungspunkt 2020/0167.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) stellt den Antrag auf Vertagung des gesamten Tagesordnungspunktes 7, bis das Prüfergebnis der Verwaltung vorliegt.

 

Rf. Pütz (SPD) lässt zunächst über den Vertagungsantrag abstimmen:

 

dafür:         16  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP)

dagegen:     3  (1 BÜRGERLISTE, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)

 

Damit sind alle Anträge zum Tagungsordnungspunkt 7 vertagt. Eine Abstimmung zum Antrag von Herrn Pathe (Klimaliste Leverkusen) ist damit nicht mehr erforderlich.