Beschluss: erledigt

Frau Laurenz (36) erklärt, dass die Straßenverkehrsordnung zusätzliche Markierungen untersagt, wenn schon Regelungen durch Markierungen, Beschilderungen oder von Gesetzeswegen bestehen. Auf dem Pappelweg ist das Haltverbot bereits durch Beschilderung eindeutig gekennzeichnet. Auf dem Buchenweg ergibt sich das Haltverbot aufgrund der engen Straßenverhältnisse aus dem Gesetz. Sowohl auf dem Pappelweg, als auch auf dem Buchenweg werden regelmäßige Verwarnungen durchgeführt. Probefahrten der Feuerwehr in den Straßen zeigten keine Problematiken auf.

 

Herr Itzwerth (CDU) erklärt den Antrag aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt.