Nachtrag: 19.11.2020

Beschluss: erledigt

Herr Greger (01) trägt die folgende Stellungnahme des Fachbereichs Tiefbau vor:

 

„Auf der Manforter Straße ist vor allem zwischen der Weiherstraße und der Heymannstraße nicht nur der Radweg, sondern auch die Fahrbahn und der Gehweg in einem vergleichsweise schlechten Zustand. Daher sind im aktuellen Haushalt unter der Haushaltsstelle „Ausbau Manforter Straße zwischen Heymannstraße Und Weiherstraße“ ab dem Jahr 2023 2,4 Mio € etatisiert. Im Zuge der Straßenplanung ist vorgesehen, die Gesamtmaßnahme möglichst bezuschussen zu lassen. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung nicht sinnvoll, die Sanierung des Radweges aus der Gesamtmaßnahme herauszunehmen. Im Bereich der Einmündung Körnerstraße soll zudem der Geh- und Radweg auf der Manforter Straße von einem Investor instandgesetzt werden, der in diesem Bereich Wohnbebauung vorsieht. Die Verkehrssicherungspflicht wird darüber hinaus grundsätzlich von den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) gewährleistet.“

 

Herr Bartels (FDP) erklärt, dass insbesondere der nördliche Teil des Radweges der Manforter Straße um den Bereich der Körnerstraße in einem sehr schlechten Zustand ist. Da der Investor diesen Bereich nicht herstellen wird, regt Herr Bartels (FDP) an, dass die Verwaltung dies entsprechend berücksichtigt.

 

Außerdem weist Herr Bartels (FDP) darauf hin, dass der Radweg auf der Manforter Straße erst nach Abschluss der Baumaßnahme wieder vollständig benutzbar ist. Bis dahin müssen Radfahrerinnen und Radfahrer über die Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und den Bahnhof ausweichen. Da anschließend auch im Bahnhofsbereich mit Baumaßnahmen zu rechnen ist, wäre sicherzustellen, dass stets einer der beiden Wege für die Öffentlichkeit benutzbar bleibt. Außerdem soll die Bauausführung für die Straßen- und Wegesanierung der Manforter Straße zeitlich so angepasst werden, dass nach der Instandsetzung durch die vorgenannten Baumaßnahmen keine wesentliche Beeinträchtigung durch schwere Baufahrzeuge zu erwarten ist und die Straße wieder beschädigt wird.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I wird mit Zustimmung des Antragstellers aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung für erledigt erklärt.