Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt zur rechtlichen Klarstellung die Widmung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde-/Anliegerstraße für die Roon- und Moltkestraße.
- einstimmig -
Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt zur rechtlichen Klarstellung die Widmung gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde-/Anliegerstraße für die Roon- und Moltkestraße.
- einstimmig -