Beschluss:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für folgende Wege im Bereich des Kurt-Schumacher-Rings:
1. Weg entlang den Häusern 31a, 51a, 69a/b und 91a/b,
2. Weg südlich der Montanus-Realschule,
3. Weg vom Kurt-Schumacher-Ring zur Grünanlage,
4. Wegekreuz südlich Kurt-Schumacher Ring 96 - 120,
5. Weg vom Garagenhof zur Steinbücheler-Straße.
Der Weg zu Punkt 1 wird als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg, die übrigen Wege als Gemeindewege mit Beschränkung auf den Fußgängerverkehr gewidmet.
- einstimmig -