Beschluss: erledigt

Rh. Noe (AfD) zieht den Antrag Nr. 2021/0331 seiner Fraktion aufgrund des Antrages Nr. 2021/0348 zurück.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt zunächst über den Antrag Nr. 2021/0348 (Tagesordnungspunkt 6.1.10) abstimmen.

 

Beschluss:

 

Präambel:

Der Ausbau der Autobahnen 1 und 3 sowie der Neubau der Rheinbrücke beschäftigt den Rat der Stadt Leverkusen seit vielen Jahren.

 

Der Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums zum oberirdischen Ausbau der Autobahnen 1 und 3 und den sich daraus ergebenden gravierenden Folgen für Mensch, Umwelt und Stadtentwicklung müssen die politischen Kräfte im Rat der Stadt und die Bürgerinnen und Bürger entgegentreten.

 

Uns allen muss klar sein, dass die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums eine Entscheidung gegen den Willen der Stadt Leverkusen und ihrer Bürgerinnen und Bürger ist. Politik, Stadt und Bevölkerung haben deutlich gemacht, dass sie einen unterirdischen Ausbau anstreben und immer wieder gegen den oberirdischen Ausbau protestiert, weil er zu noch größerer Lärm- und Feinstaubbelastung führt, er wertvolle Flächen in unserer Stadt auffrisst und die Lebensqualität in unserer Stadt zerstört.

 

Mit dem Fiasko rund um die Rheinbrücke, einer der Hauptachsen im europäischen Güterzugverkehr, dem Luftverkehr, der Rheinschifffahrt und dem Ausbau der A1 und A3 sind wir als Stadt verkehrspolitisch bereits mehr als zumutbar belastet. Außerdem droht uns eine weitere Belastung durch eine geplante PWC-Rastanlage. Aus diesen Gründen benötigt Leverkusen dringend beide eingeforderten Tunnel an den die Stadt zerschneidenden Autobahnen.

 

Die antragstellenden Fraktionen und Gruppen haben sich daher auf folgende Punkte verständigt:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen lehnt die Festlegung der Vorzugsvarianten „Ausbau von A1 und A3 in vorhandener Höhenlage“ durch das Bundesverkehrsministerium zur Planung der Erweiterung auf acht Fahrstreifen bzw. 12 Spuren ab.

 

2.    Um die Situation vor Ort besser einschätzen zu können, bittet der Rat, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Staatssekretär Enak Ferlemann zu einer Ortsbesichtigung nach Leverkusen zu kommen.

 

3.    Im Anschluss an den Ortstermin werden Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Staatssekretär Enak Ferlemann um ein Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprechen gebeten. Ziel des Gespräches ist der Versuch, einen einvernehmlichen Vorschlag für den Ausbau der Leverkusener Autobahnen zu erreichen.

Sollte es innerhalb von zwei Monaten zu keinem Gespräch und keiner Einigung über die Änderung der Vorzugsvarianten kommen, so gelangen die weiteren Beschlusspunkte dieses Antrages zur Umsetzung.

 

4.    Der Rat der Stadt Leverkusen fordert das Bundesverkehrsministerium auf, Einsicht in alle Unterlagen, die im Rahmen der Planungen des Autobahnausbaus in Leverkusen vorliegen und Grundlage der Entscheidung über die Vorzugsvarianten sind, zu gewähren. Die Unterlagen sind dem Rat der Stadt Leverkusen zur Verfügung zu stellen.

 

5.    Der Rat der Stadt Leverkusen bittet den nordrhein-westfälischen Landtag und die nordrhein-westfälische Landesregierung, die Festlegung der Vorzugsvariante „Ausbau von A1 und A3 in vorhandener Höhenlage“ durch den Bundesverkehrsminister zur Planung der Erweiterung auf acht Fahrstreifen bzw. 12 Spuren ebenfalls abzulehnen und ihr förmlich zu widersprechen.

 

6.    Zur Veranschaulichung der Situation werden die verkehrspolitischen Sprecher aus Land und Bund von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE sowie der Landesverkehrsminister nach Leverkusen zu einem gemeinsamen Ortstermin eingeladen.

 

7.    Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung werden aufgefordert, eine groß angelegte Öffentlichkeitskampagne zur Information und Mobilisierung der Leverkusener Bevölkerung gegen den oberirdischen Autobahnausbau zu initiieren (z.B. Rote Karte-Aktion, „Wir sagen Nein!“, etc.).

Unterschriftenaktionen, Bürgerprotestbriefe und Demonstrationen sollen hierbei mitbedacht werden. Dabei sollen die bestehenden Bürgerinitiativen beteiligt werden.

 

8.    Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden gebeten, eine Klage gegen die Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums (Organklage oder Klage Einzelner) staatsrechtlich wegen Verletzung von Grund- bzw. Verfassungsrechten prüfen zu lassen.

 

9.    Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage festhalten, fordert der Rat der Stadt Leverkusen das Bundesverkehrsministerium auf, eine Informationsveranstaltung für die Leverkusener Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Konform mit den geltenden Coronaschutzmaßnahmen findet diese als Präsenzveranstaltung oder in digitaler Form statt.

 

10.  Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage festhalten, wird sich die Stadt Leverkusen fachanwaltlich vertreten lassen und den gerichtlichen Klageweg anstreben. Hierüber informiert die Stadt die Entscheidungsträger. Im Rahmen ihrer institutionellen Möglichkeiten unterstützt die Stadt Leverkusen die betroffenen, klageberechtigten Anwohner in ihren Abwehrrechten.

 

11.  Um der von den Planern betonten gesellschaftlich notwendigen Entscheidung für die Wirtschaftlichkeit in den Abwägungsentscheidungen argumentativ entgegen treten zu können, wird die Verwaltung beauftragt, unter Zuhilfenahme eines externen Planungs-/Beratungsbüros, die sozioökonomischen (Gesundheit, etc.) und ökologischen Kosten (Umwelt und Gesellschaft) des Autobahnausbaus in vorhandener Höhenlage zu berechnen und den errechneten Baukosten des Bundesverkehrsministeriums für den oberirdischen und den unterirdischen Ausbau gegenüber zu stellen.

Als Grundlage hierfür können die Methodenkonventionen und Kostensätze von Umweltkosten des Umwelt-Bundesamtes zu den Themen Treibhausgase, Luft-schadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie dienen.

 

12.  Der Oberbürgermeister berät sich mit den Kolleginnen und Kollegen der Anrainerkommunen nördlich von Leverkusen, um auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen zu kommen. Gegen den achtspurigen Ausbau der A3 über nahezu 20 Kilometer vom Autobahnkreuz Hilden bis Leverkusen hat sich im Norden von Leverkusen bereits Widerstand formiert. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums, auch die A3 in vorhandener Höhenlage auszubauen, soll die gemeinsame Plattform der Städte im Norden Leverkusens gestärkt werden.

 

13.  Sollte das Bundesverkehrsministerium an seiner Ausbauplanung in bestehender Höhenlage festhalten verkauft die Stadt insbesondere weder Flächen an Bund oder Land bzw. an andere mit dem Autobahnbau befasste Gesellschaften, noch stellt sie Flächen für Baustelleneinrichtungen, Ersatztrassen, Umleitungsmaßnahmen etc. bereit, und schöpft alle möglichen Rechtsmittel aus, um eine Bereitstellung zu verhindern. Jegliche weitere planungstechnische Unterstützung sowie Unterstützung baulicher Vorarbeiten durch die Stadt Leverkusen erfolgt ausschließlich auf Beschluss des Rates.

 

dafür:         46  (OB, 14 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen)

dagegen:     1  (Aufbruch Leverkusen)

 

Die Tagesordnungspunkte 6.1.1, 6.1.3, 6.1.4, 6.1.5 und 6.1.6 (Anträge Nrn. 2020/0214, 2020/0227, 2020/0224, 2020/0252 und 2020/0251 wurden von der Tagesordnung abgesetzt, da sie von den Antragstellern aufgrund des Antrages Nr. 2021/0348 für erledigt erklärt worden sind.

 

Die Tagesordnungspunkte 6.1.2 und 6.1.7 (Anträge Nrn. 2020/0215 und 2021/0336) wurden von der Tagesordnung abgesetzt, da sie von den Antragstellern bis zur Umsetzung des Antrags Nr. 2021/0348 zurückgestellt wurden.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt daraufhin über die Erledigung des Antrags Nr. 2021/0343 (Tagesordnungspunkt 6.1.9) abstimmen.

 

dafür:         45  (OB, 14 CDU, 10 SPD, 9 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP, 3 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE)

dagegen:     1  (Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Der Antrag ist damit erledigt.