Beschluss: Nichtbefassung

Der TOP 14, Bebauungsplan Nr. 242/II „Opladen - Zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße", wird mit seinen Unterpunkten 14.1, korrigierter Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 21.01.2021 zur Vorlage Nr. 2020/0085, Antrag Nr. 2021/0377, 14.2. Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 19.01.2021 zur Vorlage Nr. 2020/0085, Antrag Nr. 2021/0364, 14.3, Aufstellungsbeschluss, Vorlage Nr. 2020/0085, 14.4, korrigierter Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 21.01.2021 zur Vorlage Nr. 2020/0086, Antrag Nr. 2021/0378, 14,5, Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 19.01.2021

zur Vorlage Nr. 2020/0086, Antrag Nr. 2021/0365 sowie 14.6, Beschluss über eine Veränderungssperre, Vorlage Nr. 2020/0086, gemeinsam beraten.

 

Die Anträge zu 14.2 (Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 19.01.2021 zur Vorlage Nr. 2020/0085, Antrag Nr. 2021/0364) und 14.5 (Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 19.01.2021 zur Vorlage Nr. 2020/0086, Antrag Nr. 2021/0365) werden durch den Antragsteller zurückgezogen, da sie durch die Anträge zu 14.1 (korrigierter Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 21.01.2021 zur Vorlage Nr. 2020/0085, Antrag Nr. 2021/0377) sowie 14.4 (korrigierter Änderungsantrag der Klimaliste Leverkusen vom 21.01.2021 zur Vorlage Nr. 2020/0086, Antrag Nr. 2021/0378) ersetzt werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Bartels (FDP) erläutert Frau Beigeordnete Deppe, dass im Bebauungsplangebiet auf einer Seite der Düsseldorfer Straße Gewerbe und auf der anderen Seite Wohnen zu lässig ist. Seit einiger Zeit gibt es immer wieder Anfragen, auf der Gewerbeseite Wohnen zuzulassen; dies würde jedoch durch die Lärmemissionen von allen Seiten nicht in Frage kommen, so Frau Beigeordnete Deppe. Frau Beigeordnete Deppe fügt hinzu, dass auch die Wirtschaftsförderung Leverkusen (WfL) gebeten hat, hier weiterhin gewerbliche Flächen auszuweisen.

 

Rh. Schönberger (CDU) weist darauf hin, dass die korrigierten Änderungsanträge der Klimaliste Leverkusen zu den Tagesordnungspunkten 14.1 und 14.4 keiner Abstimmung bedürfen, da es sich hier um Anregungen handelt, die im weiteren Bauleitplanverfahren eingebracht werden können.

 

Beschluss zur Vorlage 2020/0085, TOP 14.3:

 

1.         Für das unter Beschlusspunkt 3. näher bezeichnete Plangebiet wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. d. B. vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.

 

2.         Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 242/II „Opladen - Zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße“.

 

3.         Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Opladen, Stadtbezirk II, zwischen der Wupper, Düsseldorfer Straße, Bonner Straße, Kantstraße, der südöstlichen Begrenzung der südöstlichen Bebauung an der Kopernikusstraße zwischen Kantstraße und Auestraße, Kopernikusstraße, Gerhart-Hauptmann-Straße und der Raoul-Wallenberg-Straße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat eine Gesamtgröße von ca. 19 ha.

 

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist den Planzeichnungen (Anlage 1 und Anlage 2 der Vorlage) zu entnehmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 

 

dafür:         18  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 DIE LINKE)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

 

 

Beschlussempfehlung an den Rat zur Vorlage 2020/0086, TOP 14.6

 

Wie Vorlage

 

dafür:         18  (5 CDU, 5 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP, 1 DIE LINKE)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)