Beschluss:
Für das grob umschriebene Gebiet im Bereich Rheindorf-Nord zwischen Elbestraße, Masurenstraße, Müritzstraße, Saalestraße und Okerstraße ist ein Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB aufzustellen.
Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 der Vorlage zu entnehmen.
Die
Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die
Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
dafür: ()
dagegen: ()
Enth.: ()
- einstimmig -
dafür: 15 (5 CDU, 4
dagegen: 2 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)