Im Verlauf einer längeren Diskussion wird insbesondere die Frage der Verbindlichkeit des Beschlussentwurfes der Vorlage thematisiert.

 

Der Tagesordnungspunkt 13 (Anträge Nrn. 2021/0514, 2021/0513, 2021/0525, 2021/0540 und 2020/0119 sowie Vorlage Nr. 2021/0350) wird sodann einstimmig mit folgendem Hinweis in den Rat vertagt:

 

Eine Zustimmung zur Vorlage Nr. 2021/0350 wird als Grundsatzbeschluss zu dem dargestellten Verwaltungsstandortkonzept verstanden, dem eine gesamtheitliche und gesamtstädtische Vision zugrunde liegt. Das Konzept ist die maßgebliche Grundlage und Ausrichtung für zukünftige Entscheidungen und Maßnahmen hinsichtlich Verwaltungsgebäuden im Stadtgebiet. Die auf diesem Konzept basierenden Feinplanungen und Ausarbeitungen der einzelnen Bausteine werden zu gegebener Zeit sukzessive durchgeführt und den politischen Gremien in Einzelbausteinen erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. 

 

Herr Oberbürgermeister Richrath sagt eine Anpassung der Beschlussempfehlung der Vorlage in diesem Sinne für die kommende Ratssitzung zu.