Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 131/II Düsseldorfer Straße/Kölner Straße wird hinsichtlich der Festsetzungen in den Kerngebieten 1 und 2 einer gewerblichen Nutzung im 1. OG für die Bereiche abseits der Fußgängerzone dahingehend geändert, dass in diesen Gebieten auch Wohnbebauung ab dem 1. OG zulässig ist.
- einstimmig -