Sitzung: 22.03.2021 RAT/006/2021
Die Antragstellerin, Frau Sylvia König, stellt folgende Fragen:
1. Wieviel Geld werden Sie 2021 für das Thema Mobilität ausgeben? Und wie verteilt sich diese Summe auf die Bereiche Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV-Nutzer, Autofahrer?
2. In welchen Schulen ist die Gefährdung durch Elterntaxis am größten? Und welche vorbeugenden Maßnahmen wurden in diesen Schulen bereits ergriffen?
Frage 1 wird von Frau Beigeordneter Deppe wie folgt beantwortet:
„Die Bereitstellung von Mittel für das aktuelle Jahr sowie die folgenden Jahre erfolgt im jeweils aktuellen Haushaltsplan der Verwaltung, der in den politischen Gremien beraten und vom Rat der Stadt beschlossen wird.
Die konsumtiven Mittel der Mobilität sind im Band II der Vorlage Nr. 2021/0400 auf der Seite 226 zu finden.
Unter dem Betreff Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stehen ab 2021 jährlich 170.000 € für Maßnahmen der Mobilität zur Verfügung.
Vorgesehen sind diese Mittel für bislang folgende Maßnahmen:
- Kommunikationskonzepte und Öffentlichkeitsarbeit zur Mobilität, Finanzierung Stadtradeln
- Machbarkeitsstudien für fahrradfreundliche & sichere Gestaltung von Kreuzungen
- Markierung von Fahrradschutzstreifen im Stadtgebiet
Die investiven Mittel sind im Band II und III des Haushaltsplans aufgelistet und erstrecken sich überwiegend auf mehrere Jahre. Hier sind Maßnahmen des Radverkehrs und des ÖPNV aufgelistet sowie allgemein größere Um- und Neubaumaßnahmen. Aufgrund der Fülle der Einzelmaßnahmen ist eine Nennung der einzelnen Positionen hier nicht möglich.
Die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes ist allerdings nicht nur auf diese aufgelisteten Maßnahmen beschränkt. Bei den diversen Straßensanierungs- und erneuerungsmaßnahmen, die investiv einzeln veranschlagt sind, wird grundsätzlich überprüft, inwieweit z. B. Maßnahmen bzgl. des Fußgänger- und Radverkehrs, Haltestellen etc. verbessert werden können; d.h., dass das Mobilitätskonzept grundsätzlich bei allen Umbauten von öffentlichen Verkehrsflächen Berücksichtigung findet.
Die Art der Darstellung im Haushalt erlaubt daher nicht eine Aufteilung in die gewünschte Untergliederung in die Bereiche Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV-Nutzer und Autofahrer.“
Frage 2 wird von Herrn Beigeordneten Adomat wie folgt beantwortet:
„Deutschlandweit wird statistisch mittlerweile jedes dritte Kind per
privatem Fahrzeug zur Schule gebracht, auch vor den Schulen in Leverkusen nimmt
die Zahl der so genannten „Elterntaxis“ in den letzten Jahren gefühlt zu.
Statistische Erhebungen gibt es aber hierzu nicht. Insbesondere vor
Grundschulen ist dieses Phänomen von „Elterntaxis“ gehäuft aber nicht
ausschließlich festzustellen.
Die Gründe für die Zunahme der „Elterntaxis“ werden durch die
Schulleitungen als vielfältig zurückgemeldet: Neben der Angst vor
Gewaltdelikten sind insbesondere vielbefahrene Straßen Gründe, warum Eltern
ihre Kinder den Schulweg nicht allein bewältigen lassen. Weitere Faktoren
können unübersichtliche Knotenpunkte, unaufmerksame Autofahrer, fehlende Ampeln
oder die unzureichende Beleuchtung des Schulweges sein. Allerdings bestätigen
die Rückmeldungen der Schulleitungen, dass in erster Linie Bequemlichkeit,
Zeitdruck und vermeintlich lange Schulwege für die Eltern entscheidend sind. Es
gibt aber auch Eltern, die ihrem Kind schlicht nicht zutrauen, selbständig
sicher zur Schule zu gelangen.
Der Fachbereich Schulen begegnet diesem Phänomen zusammen mit dem
Fachbereich Straßenverkehr u.a. dadurch, dass vermehrt Hol- und Bring-Zonen an
den Schulen eingerichtet werden. Insbesondere an den Standorten, die
entsprechende Probleme mit den Elterntaxis gemeldet haben. Neben diesem Projekt
dient die Jugendverkehrsschule bereits seit Jahren der Verkehrserziehung der
Leverkusener Schülerinnen und Schüler.“
Rh. Schoofs (BÜRGERLISTE) erklärt zu Protokoll, dass Frage 1 aus seiner
Sicht nicht beantwortet wurde.