A) Vorlage Nr. 2021/0659 - Hochwasserschutz am Wiembach

Herr Herwig und Frau Möller, TBL, stellen die Maßnahme anhand der o. g. Vorlage vor. Ziel sei es, einen naturnahen Ausbau mit gleichzeitiger Aufweitung des Gewässerabschnitts zu erlangen.

 

Im Anschluss daran wird die Maßnahme im Beirat kontrovers diskutiert.

So sei der Wiembach zurzeit im unteren Bereich - dadurch, dass er kanalisiert und schnurgerade sei - ein ziemlich wertloses Gewässer. Auch die dort stehenden Baumreihen seien nicht optimal. Aus ökologischer Sicht spräche sehr vieles für die Maßnahme. Aus der Sicht des Fledermausschutzes solle auch bedacht werden, dass Wiembach und Wupper flussabwärts eine Leitstruktur für die große Population der (Wasser)Fledermäuse sei.

 

Es solle versucht werden, Retentionsflächen im Oberlauf zu schaffen, z. B. auf dem ehemaligen Pintsch-Öl-Gelände oder am Freibad Wiembach.

 

Herr Dr. Denecke fasst zusammen, dass das Konzept auch hydraulisch nicht ganz schlüssig erscheine. So sei zu prüfen, ob es nicht noch Alternativen gibt. Er bittet die TBL darum, dass der Beirat auch im weiteren Vorgehen beteiligt wird.

 

 

B) Vorlage Nr. 2020/0139 - 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Am Köllerweg“ und Vorlage Nr. 2020/0140 - Bebauungsplan Nr. 245/II „Bergisch Neukirchen – Am Köllerweg“

Herr Kominek, Fachbereich Stadtplanung, informiert anhand einer Präsentation über die Aufstellung des B-Planes Nr. 245/II und das einzuleitende Parallelverfahren für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Es handele sich um einen ersten Entwurf und den Anfang des Verfahrens. Die Beschlussvorlage gehe zur Entscheidung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen und anschl. in die Bezirksvertretung II. Für 07/2021 sei die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange geplant und dazu werde ein ausführlicher Umweltbericht erstellt. Für den Ausgleich des Eingriffs in die Natur bieten sich große Teilflächen innerhalb des Plangebietes, z. B. als Streuobstwiese zwischen Siedlungsrand und Balkantrasse an.

 

Auch dieses Vorhaben wird im Beirat diskutiert. So wird darauf hingewiesen, dass der Eingriff in die Frischluftschneise nicht ausgeglichen werden könne. Es handele sich um Landschaftsverbrauch und Ausgleichsbemühungen seien zum Scheitern verurteilt. Förster Zimmermann führt aus, dass die Waldfläche unbedingt zu erhalten sei; bei einer Erschließung der Fläche sei die Waldfläche nicht mehr erreichbar.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass insgesamt sehr viel Fläche für sehr wenig Wohnraum verbraucht wird.

 

Hinweis zur Niederschrift: Sowohl an der Neukronenberger Straße als auch weiter nordöstlich Am Köllerweg ist an die Zugänge (Forst-/Landwirtschaft) gedacht worden. Siehe folgenden Auszug aus der Präsentation:

 

 

 

 

 

C) Vorlage Nr. 2021/0754 - Baubeschluss für das Projekt „Revitalisierung Schlosspark Morsbroich“ und Vorlage Nr. 2021/0719 - Planungsbeschluss für das Projekt „Revitalisierung Schlosspark Morsbroich“ zur 2. Änderung des Landschaftsplans Leverkusen „Schlosspark Morsbroich“

 

Herr Heider, Kulturstadt Leverkusen (KSL) berichtet zunächst über die Historie. Der Planungsbeschluss wurde mit Vorlage 2021/719 am 31.05.2021 im Rat mehrheitlich gefasst.

 

Herr Schildberg als Bauherrenvertreter informiert anschließend anhand des Wettbewerbsentwurfs ausführlich über die Entwurfsplanung. Nach dem Baubeschluss im Rat gehe es mit einer öffentlichen Ausschreibung in die Ausführungsplanung. Die Bauausführung sei voraussichtlich 2023.

 

Frau Dr. Hilgers informiert, dass eine Teiländerung des Landschaftsplanes notwendig ist, da der derzeitige Landschaftsplan die Veränderungen hinsichtlich der Wettbewerbsbeiträge/bauliche Anlagen nicht zulässt. Ziel soll sein, dass der Schlosspark insbesondere der Erholung des Menschen dient unter Berücksichtigung der Belange von Natur-, Arten- und Landschaftsschutz.

 

Eine Entschlammung/Instandsetzung des Gewässers ist nicht Gegenstand des Projektes/Förderprogramms und muss separat beantragt werden.

 

Aus der sich anschließenden Diskussion im Beirat ergeben sich die unter Beschlussempfehlung angeführten Hinweise.

 

Beschlussempfehlung des Naturschutzbeirates an den Rat:

Der Beirat stimmt der Vorlage Nr. 2021/0754 - Baubeschluss für das Projekt „Revitalisierung Schlosspark Morsbroich“ einstimmig zu und gibt folgende Hinweise 1. bis 3.

 

1. AHA-Graben: Es ist zu prüfen, ob durch den Graben ein Eingriff in den Wasserhaushalt für die bestehenden Bäume erfolgt.

2. Steg: Es ist zu klären, wie die Pflege unterhalb des Steges erfolgen soll (Stichwort: seitlicher Bewuchs). Auch der Eingriff für die Fundamente wird kritisch gesehen.

3. Stegführung gegenüber der Graureiherkolonie: Sie sollte möglichst weit entfernt von der Graureiherkolonie realisiert werden.

4. Wegebreite: Eine Wegebreite von 1,80 m wird für ausreichend erachtet.

 

 

Im Anschluss daran erfolgt eine 15minütige Pause.