Die Antragstellerin, Frau Sylvia König, stellt folgende Fragen:

 

1. Warum werden in Schlebusch einerseits Wohnhäuser gebaut und andererseits fehlt der Platz für Kindertagesstätten?

 

2. Wieviel wird die Stadt in diesem Jahr in den Bau von Ladestationen investieren?

 

Frage 1 beantwortet Frau Beigeordnete Deppe wie folgt:

 

„Es ist zu differenzieren, wo und inwiefern gebaut werden darf. Es gibt zum einen bestehende Baurechte, die Eigentümer/innen nutzen können. In Leverkusen existieren viele Bebauungspläne, die diese Baurechte ermöglichen, die auch nicht von der Stadt Leverkusen einfach zurückgenommen werden können, auch wenn sich die Infrastruktur möglicherweise verändert hat. Vor einigen Jahren war es noch so, dass viele Kinder nicht ganztägig oder gar nicht in Kindertagesstätten gegangen sind. Dies hat sich in den letzten Jahren vehement verändert.

 

Bei neuen Baurechten stellt sich die Situation jedoch anders dar. Bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen wird innerhalb der Verwaltung unter Beteiligung des Fachbereiches Kinder und Jugend abgefragt, wie der Bedarf nach Plätzen in Kindertagesstätten ist. Problematisch ist, dass die Stadt Leverkusen kaum eigene Grundstücke besitzt, um den Bau von Kindertagesstätten umgehend umzusetzen. Aus diesem Grund wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die das Stadtgebiet bereits mehrmals betrachtet hat, um Standorte zu definieren. Momentan sind in Leverkusen 12 potenzielle Standorte für Kindertagesstätten festgelegt, zwei dieser Standorte liegen in Schlebusch.

Es gibt weitere Standorte, die sich momentan in der Bauphase, teilweise durch Investoren, befinden.

Außerdem gibt es weitere Standorte, die verworfen werden mussten, weil in der Prüfung festgestellt wurde, dass sie aus unterschiedlichen Gründen nicht umgesetzt werden können.

 

Beim Bebauungsplan „Fester Weg“ wurde eine Kindertagesstätte direkt mit geplant, die sich nun in der Umsetzung durch einen Investor befindet.

Im nächsten Sitzungsturnus wird von der Verwaltung außerdem eine Bebauungsplanvorlage für Hitdorf eingebracht, in der eine Kindertagesstätte geplant wird.

 

Insgesamt wird deutlich, wie schwierig es ist, Kindertagesstätten zu etablieren und umzusetzen. Das Ziel der Verwaltung ist, es allen Bürgerinnen und Bürgern Leverkusens zu ermöglichen, ihre Kinder in einer Kindertagesstätte unterzubringen.

 

Frau König fragt nach, welcher Zeitraum in der Regel zwischen einer neuen Planung und der Umsetzung vergeht.

 

Frau Beigeordnete Deppe entgegnet Folgendes:

 

„Es kommt darauf an, ob bereits ein Baurecht für die Kindertagesstätten vorliegt. Dies ist momentan z.B., in Manfort und im Bereich Fester Weg der Fall.

An vielen anderen Standorten ist die Verwaltung momentan damit befasst, die Bebauungspläne zu ändern oder aufzustellen, um entsprechendes Planungsrecht zu schaffen. Dies muss sich jedoch mit dem vorhandenen Personal decken. Momentan sind in der Bauverwaltung viele Ingenieursstellen nicht besetzt, so dass das Arbeitsprogramm nicht in der Form, wie es die Verwaltung gerne tun würde, umgesetzt werden kann. In weiteren Tagesordnungspunkten der heutigen Sitzung werden noch andere Wege diskutiert, ob Dritte die Kindertagesstätten bauen und damit die Verwaltung unterstützen können. Daher ist eine allgemeine Aussage zu Umsetzungszeiten schwierig zu treffen.“

 

Frage 2 beantwortet Frau Beigeordnete Deppe wie folgt:

 

„Die Stadt Leverkusen ist kein Anbieter auf dem Strommarkt und betreibt daher auch keine E-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum.

Daher gibt es im städtischen Haushalt auch keine Investitionen für E-Ladesäulen.

Als örtlicher Stromversorger hat die EVL zurzeit 11 E-Ladesäulen mit insgesamt 22 Ladepunkten im Stadtgebiet im Einsatz. Weitere 6 E-Ladesäulen sollen in diesem Jahr folgen. Zudem erarbeitet die Verwaltung momentan ein Standortkonzept E-Ladeinfrastruktur, um zusätzlich zu den Baumaßnahmen der EVL ein transparentes und diskriminierungsfreies Genehmigungsverfahren für Investoren zu schaffen, sodass in Zukunft flächendeckend in allen Stadtteilen Lademöglichkeiten vorhanden sein sollen. Die Kosten hierfür können nicht benannt werden, da die Umsetzung durch die EVL erfolgt.“