Beschluss:

 

Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

Im zweiten Halbjahr 2021 werden die in der Anlage 1 der Vorlage aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit der Bezirksvertretungen für den Stadtbezirk I fallen, gewährt. Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 2.550 €.

 

Leverkusen, 29.04.2021

 

gezeichnet:

Di Padova                                                                       Dick

Bezirksbürgermeisterin                                                stv. Bezirksbürgermeisterin


- einstimmig -