Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Die Stadt Leverkusen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf der Grundlage der zurzeit gültigen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen (Elternbeitragssatzung) für den Besuch einer Kindertageseinrichtung für den Zeitraum ab dem 1. April 2021 bis zum 31. Mai 2021 aus, unabhängig von in Anspruch genommener Notbetreuung oder Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb.

 

2.    In Fortsetzung und Erweiterung des Beschlusses zur Vorlage Nr. 2021/0508, Beschlusspunkt 4, verzichtet die Stadt Leverkusen ab dem 1. April 2021 bis zum 31. Mai 2021 auf die Erhebung der monatlichen Essensgeldpauschale für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen und die Erhebung der Verpflegungsgelder für die Offene Ganztagsschule. Diese Regelung gilt analog für Betreuungsformen der Sekundarstufe I.

 

3.    Die Verwaltung wird die Landesregierung auffordern – entsprechend den Ankündigungen des zuständigen Ministers, Herrn Stamp – finanzielle Unterstützung für die Kommunen zu gewähren.


Rh. Baake (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, in den Antrag aufzunehmen, dass die Elternbeiträge nur erlassen werden, wenn sie zu 50 Prozent vom Land finanziert werden.

 

Herr Oberbürgermeister Richrath lässt über den Antrag abstimmen.

 

dafür:         10  (7 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP)

dagegen:  35  (OB, 13 CDU, 10 SPD, 3 BÜRGERLISTE, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Rf. Dr. Ballin-Meyer-Ahrens (FDP) bittet darum, die erlassenen Beiträge im Haushalt als Coronakosten auszuweisen. Herr Oberbürgermeister Richrath sagt dies zu.


dafür:         36  (OB, 13 CDU, 10 SPD, 3 BÜRGERLISTE, 3 AfD, 3 FDP, 1 DIE LINKE, 1 Klimaliste Leverkusen, 1 Aufbruch Leverkusen)

Enth.:         11  (8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 OP)