Beschluss:
Nachstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Weil es sich um einen Fall
äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36
Absatz 5 Satz 2 GO NRW:
Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Rat der Stadt Leverkusen wird der Anpassung der Baukosten der Baumaßnahme Sanierung Turnhalle der KGS Don-Bosco-Schule (Quettinger Straße 90) zugestimmt.
Die Beauftragungen und die Ausführung der entsprechenden Arbeiten werden unmittelbar nach Beschlussfassung vorgenommen.
Leverkusen, 26.05.2021
gezeichnet:
Pröpper Dr.
Liebetrau
Bezirksbürgermeister stv.
Bezirksbürgermeister
- einstimmig -