Nachtrag: 24.06.2021

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.    Allen derzeitigen und künftigen Musiklehrerinnen und Musiklehrer der Musikschule der Stadt Leverkusen wird - unabhängig vom Unterrichtsumfang - grundsätzlich ein Vertrag nach TVöD angeboten.
Im Einzelfall kann auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Beschäftigung auf Honorarbasis erfolgen.
Hierbei wird die als Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2021/0702 beigefügte Honorarordnung für die „Musikschule der Stadt Leverkusen“ - Teilbetrieb der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev - angewendet.

 

2.    Der Honorarsatz in § 2 und § 3 der Honorarordnung (Anlage 1 zur Vorlage Nr. 2021/0702) wird künftig entsprechend Tarifvertrag TVöD VKA um den Prozentsatz der Tarifsteigerung angepasst. Bei Bedarf wird entsprechend der kaufmännischen Regelungen gerundet.


dafür:         46  (OB, 13 CDU, 12 SPD, 8 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 3 BÜRGERLISTE, 3 OP, 1 AfD, 3 FDP, 2 DIE LINKE)

Enth.:           1  (Klimaliste Leverkusen)