Die Tagesordnungspunkte 23.1 (Vorlage Nr. 2021/0853) sowie 23.2 (Vorlage Nr. 2020/0026) werden verbunden beraten.

 

Rf. Kronenberg (DIE LINKE) gibt eine persönliche Erklärung zu Protokoll. Diese ist der Anlage zu dieser Niederschrift beigefügt.

 

Nach einer kontroversen Diskussion im Ausschuss spricht sich die Mehrheit der Ausschussmitglieder bei dem derzeitigen Verfahrensstand für die beiden Vorlagen aus.

 

Herr Wolf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beantragt, dass die Photovoltaikanlage nicht, wie durch die Verwaltung vorgeschlagen, über den städtebaulichen Vertrag abgesichert wird, sondern als Festsetzung im Bebauungsplan zu definieren ist. Herr Ahrendt (61) führt dazu aus, dass dann die Vorlage erneut im kommenden Turnus vorzulegen ist, da bei einer Änderung der Festsetzungen auch ein neuer Beschluss erforderlich ist.

 

Rh. Schönberger (CDU) schlägt vor, die gewünschte Festsetzung als Ergänzungsantrag zu beschließen und dann im Nachgang bei einem positiven Votum im Ausschuss rechtlich zu prüfen, ob ein erneuter Beschluss eingeholt werden muss. Hiergegen regt sich im Ausschuss kein Widerspruch.

 

Rh. Schönberger (CDU) führt zunächst die Abstimmung zur Vorlage Nr. 2021/0853, TOP 23.1, herbei:

 

Beschluss:

 

1.     Der Flächennutzungsplan wird im Stadtteil Quettingen im Teilbereich "Maurinusstraße" geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2) zu entnehmen.
Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
.

 

2.     Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (Äußerungen I/B und I/C) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

I/A            Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

I/A 1.          Äußerung 1 - Schreiben Mail

I/A 2.          Äußerung 2 - Sammelschreiben mit 653 Unterschriften

I/A 3.          Äußerung 3 – Schreiben

I/A 4.          Äußerung 4 – Schreiben mit 10 Fotos

I/A 5.          Äußerung 5 - Mail

I/A 6.          Äußerung 6 – Schreiben an OB Richrath

 

I/B            Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

I/B 1:          Bezirksregierung Arnsberg

I/B 2:          Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co KG

I/B 3:          Geologischer Dienst NRW – Landesbetrieb

I/B 4:        LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland

I/B 5:          NABU – Stadtverb. Leverkusen, BUND Bund für Umwelt u.Naturschutz  Deutschland e.V. und LNU Landesgem. Naturschutz und Umwelt

I/B 6:          Telekom

I/B 7:          Vodafone GmbH

I/B 8:        Bezirksregierung Düsseldorf  - Kampfmittelbeseitigungsdienst

 

I/C                Äußerungen der Fachbereiche und Betriebe

I/C 1:          Fachbereich 32 - Umwelt

I/C 2:        Fachbereich 37 Feuerwehr Abt. 372  – Gefahrenvorbeugung

I/C 3:          Fachbereich 36 – Bürger und Straßenverkehr

I/C 4:          TBL – Technische Betriebe Leverkusen

 

3.     Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes in Quettingen im Bereich "Maurinusstraße" (Anlage 2 der Vorlage) einschließlich der Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 3 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.

 

4.     Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen. Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.

 


dafür:         15  (5 CDU, 3 SPD, 3 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 BÜRGERLISTE, 1 OP, 1 AfD, 1 FDP)

dagegen:     1  (Klimaliste Leverkusen)

Enth.:           1  (DIE LINKE)