Die UNB schlägt vor, den TOP zurückzuweisen, da zu den im Antrag gestellten Themen keine Zuständigkeit der UNB und somit des Naturschutzbeirates gegeben ist.

 

Die Zuständigkeit liegt z. B. bei der Unteren und Höheren Wasserbehörde, den Technischen Betrieben Leverkusen, dem Wupperverband…

 

Sobald von diesen Stellen Maßnahmen ausgearbeitet sind, wird die UNB im weiteren Verfahren selbstverständlich beteiligt und die Maßnahmen werden im Beirat besprochen.

 

In der anschließenden Diskussion ging es um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) und die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, 2007/60/EG, welche beide im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wurden die Aufgaben des Wupperverbandes angesprochen.

 

Herr Bosbach verweist zu den Themen Retentionsflächen für/Renaturierung von Fließgewässern auf die Forderungen in den WRRL.

 

Frau Beier-Witte informiert darüber, dass das Thema Hochwasserschutz im Ausschuss für Bürgereingaben und Umwelt (BU) am 09.09.2021 behandelt wird.

 

Im Anschluss daran lässt Herr Kamphausen über den Antrag abstimmen.

 

dafür:             4

dagegen:       8

Enth.:             1

 

 

Hinweis zum Protokoll:

Das Thema Hochwasserschutz wurde im oben erwähnten Ausschuss in einem Gesamtpaket in den nächsten politischen Turnus vertagt.