Die Ausschussvorsitzende, Rf. Kreutz (SPD), erteilt Herrn Alsdorf das Wort. Dieser hat als Projektleiter bei der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) die Prüfung „Informationstechnik in der Stadt Leverkusen“ begleitet. Nach einleitenden Worten übergibt Herr Alsdorf an Herrn Elbers (gpaNRW), welcher die Prüfung durchgeführt hat.

Anhand eines Folienvortrages erläutert Herr Elbers Art und Umfang der erfolgten Prüfung und die wesentlichen Ergebnisse aus dieser Prüfung.

 

Die Vortragsfolien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Anschluss an den Vortrag erfolgen aus der Mitte des Ausschusses verschiedene Redebeiträge.

Im Wesentlichen führt Herr Stadtkämmerer Molitor aus, dass die Digitalisierung der Stadtverwaltung ein dynamischer Prozess sei, der bereits in der Vergangenheit zu Veränderungen in der Prozessabfolge geführt habe und zukünftig weitere mit sich bringen werde.

Diese Änderungen werden Einfluss auf Stelleninhalte haben, in der Form, dass Inhalte entfielen oder neue entstünden.

Herr Alsdorf (gpaNRW) ergänzt die Ausführungen, dass Aussagen zur Personalbemessung nicht Gegenstand der Prüfung gewesen seien. Gegenstand sei die Darstellung der vorhandenen Strukturen und der finanziellen Aufwände, sowie deren Vergleich anhand von Kennzahlen aus 21 anderen Kommunen.

So führt Herr Alsdorf (gpaNRW) aus, dass eine Feststellung der Prüfung gewesen sei, dass in der Stadtverwaltung Leverkusen im Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (FB 14) ein Anteil von 0,2 Vollzeitstellenäquivalente (VZÄ) für die Entwicklung und Durchführung von EDV-basierten Prüfungen vorhanden sei. Im interkommunalen Vergleich würden in den Vergleichskommunen ein bis zwei VZÄ vorgehalten.

Durch Herrn Oberbürgermeister Richrath und Herrn Stadtkämmerer Molitor wurde versichert, durch Einrichtung einer entsprechenden Stelle im FB 14 der Prüfungsfeststellung zu entsprechen.

 

Sodann lässt die Ausschussvorsitzende, Rf. Kreutz (SPD), über die Vorlage 2021/0865 abstimmen:

 

Zu Ziffer 1:

Beschluss

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der gpaNRW vom 08.07.2021 sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratung.

Der Rechnungsprüfungsausschuss (§ 105 Abs. 6 Satz 3 GO NRW) spricht die Empfehlung aus, die Prüfungsfeststellungen und -hinweise der gpaNRW im Abgleich der Stellungnahmen aus der Verwaltung weiterzuverfolgen, sofern Verbesserungspotenziale, Synergien und andere begünstigende Faktoren darin begründet liegen. Die Abhängigkeiten zu ggf. personellen Konsequenzen sind dabei entsprechend sorgfältig auszuloten.

 

 

-einstimmig-