Beschluss: einstimmig mit Änderungen beschlossen

Herr Hirth (Kath. Jugendagentur) erläutert den Antrag. Eine Fehlbedarfsfinanzierung für die Offene Jugendberufshilfe wird erbeten.

 

Rh. Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) lobt die vorbildliche Arbeit der Offenen Jugendberufshilfe. Er führt aus, dass Aufgaben, die durch Bund und Land erbracht werden sollen bzw. müssen, auch von diesen übernommen werden. Er fragt Herrn Hirth, ob schon mit entsprechenden Stellen Kontakt aufgenommen worden ist. Zusätzlich richtet er die Frage an die Verwaltung, ob die Förderung an die OJB dynamisiert werden kann. Eine Komplettübernahme von Bund und Land der wegbrechenden Mittel kann sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht vorstellen.

 

Herr Hirth (Kath. Jugendagentur) entgegnet, Förderprogramme von Bund und Land sind häufig befristet. Mit dieser Befristung wird es erschwert, das Angebot passgenau aufrecht zu erhalten.

 

Frau Krassa (CDU) schlägt vor, einen Prüfantrag an den Fachbereich Finanzen zu stellen, ob eine Finanzierung der OJB über 100 000 € für das Jahr 2022 möglich ist.

 

Herr Hirth (Kath. Jugendagentur) äußert sich positiv diesem Vorschlag gegenüber.

 

Rf. Pütz (SPD) kündigt die Unterstützung ihrer Fraktion für den Vorschlag von Frau Krassa (CDU) an. Sie fragt bei Herrn Hirth (Kath. Jugendagentur) nach, ob damit die Arbeit der OJB für 2022 abgesichert wäre, was dieser bestätigt. Für die Folgejahre müssten alle möglichen Refinanzierungsmodelle geprüft werden.

 

Der Ausschussvorsitzende, Rh. Stefan Hebbel (CDU), stellt zum Antrag einen Prüfantrag, ob 100.000 € für den im Antrag beschriebenen Zweck abgestellt werden können, zur Abstimmung.

 

Rh. Kühl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betont die Verpflichtung nach weitreichender Suche nach Fördermitteln, um damit auch das Signal an Land und Bund zu senden, dass entsprechender Bedarf da ist.

 

Beschluss:

 

Wie Antrag mit vorgenannter Änderung:

 

Zur Absicherung des niedrigschwelligen Beratungsangebotes der Clearingstelle Offene Jugendberufshilfe für jährlich rund 560 junge Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und multiplen Problemlagen soll geprüft werden, ob die Stadt Leverkusen der KJA LRO in 2022 eine Zuwendung in Höhe von 100.000 € für den im Antrag beschriebenen Zweck abgestellt werden kann.

 

- einstimmig -