Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Richtlinien für den Verfügungsfonds von Dezember 2008 werden aufgehoben.

 

2.      Den als Anlage zur Niederschrift beigefügten Richtlinien für die Verteilung der Mittel aus der Position „Aktionen auf Stadtteilebene“ wird zugestimmt.


Rh. Eckloff (CDU) bittet Punkt 3 der Richtlinien dementsprechend zu ändern, dass Anträge nicht an den Projektbeirat, sondern an die Arbeitskreise weitergeleitet werden. Außerdem bittet er, auch Anträge unter 500,00 € der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Frau Vogt (50) weist darauf hin, dass dies zur Folge haben würde, dass alle Maßnahmen mit der Bezirksregierung abzustimmen wären und ein Verfügungsfonds in diesem Sinne nicht mehr existiere. Möglich wäre aus ihrer Sicht aber, sowohl den Projektbeirat als auch die Arbeitskreise bei der Entscheidung über die Anträge zu beteiligen.

 

Nach längerer Diskussion schlägt Herr Bezirksvorsteher Gintrowski folgende Neufassung des Punktes 3 der Richtlinien vor:

 

„3. Verfahren

Anträge sind über die Stadtteilmanagerin der Projektleitung zuzuleiten. Die Projektleitung prüft (inhaltlich und finanziell), ob die Fördervoraussetzungen vorliegen und leitet die Anträge an den Projektbeirat und die Arbeitskreise weiter. Diese nehmen hierzu Stellung und legen bei Bedarf eine Priorität fest.

 

Auf der Grundlage dieses Votums entscheidet die Projektleitung/Verwaltung bis zu einer Gesamtsumme bis 500,00 € über die Bewilligung, sofern sich Projektbeirat und Arbeitskreise auf ein gemeinsames Votum einigen konnten. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I ist über die von der Projektleitung/Verwaltung bewilligten Förderanträge unter 500,00 € über das Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat zu informieren.

Können sich Projektbeirat und Arbeitskreise nicht auf ein gemeinsames Votum einigen, werden diese Förderanträge der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

Anträge über 500,00 € werden mit der Stellungnahme der Projektleitung und dem Votum des Projektbeirats und der Arbeitskreise grundsätzlich der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur endgültigen Entscheidung vorgelegt.

 

Diese Regelung bezieht sich auch auf Bürgeranträge gem. § 24 GO, die aus den o.a. Projektmitteln finanziert werden sollen.

 

Nach Durchführung der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen und entsprechende Belege sind zwingend als Einnahme- und Ausgabenachweis beizufügen, um eine ordnungsgemäße Mittelverwendung gegenüber dem Fördergeber erklären zu können. Die Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt durch die Projektleitung.“

 

Herr Bezirksvorsteher Gintrowski lässt anschließend über die Vorlage unter Einbeziehung der von ihm vorgeschlagenen Änderung der Richtlinien abstimmen.


dafür:          11  (4 CDU, 3 SPD, 2 BÜRGERLISTE, 1 Freie Wähler OWG-UWG, 1 FDP)

dagegen:     1  (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Enth.:            1  (pro NRW)