Herr Küppers (Fachbereich Kinderund Jugend) führt die Vorlage aus.

 

Rf. Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) möchte daran erinnern, dass ein Änderungsantrag des Stadtelternbeirates beschlossen wurde, nachdem der öffentliche Träger Bedarfe zumindest für die nächsten 3 Jahre ermittelt soll. Dies könne sie bei der Vorlage so nicht erkennen. Zudem stellt Rf. Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die 60 % für die U3-Quote zur Debatte. Die Statistiken zeigen, dass die 60 % mittlerweile wieder überholt seien. Sie kritisiert außerdem den Rückbau von 35 auf 25 Stunden.

 

Herr Küppers (Fachbereich Kinder und Jugend) merkt an, dass nicht nur die Bestandseltern, sondern auch der Bedarf der Eltern, die im kommenden Kindergartenjahr in den Kitas sein werden, in der Abfrage zum Betreuungsbedarf berücksichtigt werden. Ein Bedarf im Gesamten kann nicht rein nach einer Abfrage ermittelt werden. Die Bedarfsmeldungen im Kita-Planer, die Bevölkerungsvorausberechnung und die Geburtenziffer werden dabei berücksichtigt. Bei den 60 % bei den unter 3-jährigen berücksichtigte Rf. Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) bei ihrer Frage nur 2 Jahrgänge, diese sind aber auf 3 Jahrgänge gerichtet. Bei den 0-1-Jährigen ist der Bedarf weit unterhalb der 60 %, weshalb Herr Küppers hier keine Überholung der 60 % für den gesamten u3 Bereich feststellen kann.

 

Rf. Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fragt, ob es eine Idee gibt, wie der öffentliche Träger die Bedarfe für die jeweils nächsten 3 Jahre ermitteln soll.

 

Herr Küppers (Fachbereich Kinder und Jugend) verweist auf seine o. g. Ausführung zur Bedarfsermittlung, u. a. unter Berücksichtigung der Meldungen im Kitaplaner, der vereinfachten Bevölkerungsvorausberechnung und der Geburtenziffer sowie ergänzend auf die aktuelle Bedarfsabfrage in den Einrichtungen, in denen in der Planung vermehrt 25 Stundenplätze vorgesehen sind.

Rf. Prüm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fragt, ob nicht doch die 35 Stunden erst bleiben können und nach der Befragung, so nötig, reduziert werden.

 

Herr Küppers (Fachbereich Kinder und Jugend) erklärt, dass die Planung in den befragten Einrichtungen dem Bedarf entsprechend angepasst werden, sollte sich in der laufenden Abfrage ein anderes Bild ergeben.

 

Beschluss:

 

1. Für das am 01.08.2022 beginnende Kindergartenjahr 2022/2023 werden entsprechend der Anlage 1 der Vorlage die aufgezeigten Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Leverkusen nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) vom 03.12.2019 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

2. Sollten sich im Einzelfall bis zum 20.02.2022 noch geringfügige Veränderungen seitens der Träger bei der Beantragung der Förderung nach der Satzung der Stadt Leverkusen über die Förderung der Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.11.2011 ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2022/2023 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eine Dringlichkeitsentscheidung.

 

3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 der Vorlage ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.2022 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu geben.

 

4. Die aufgezeigte generelle Bedarfs-/Versorgungssituation ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 und die diesbezüglich möglichen verbessernden Maßnahmen werden zur Kenntnis genommen.

 

-       einstimmig -